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Treppen: Tipps zu Gestaltung und Einbau

Treppen sind dazu da, verschiedene Wohngeschosse zu erschliessen. Doch sie überwinden nicht nur den Höhenunterschied, sondern dienen auch zur Strukturierung und Gestaltung des Innenraums.

Die Holztreppe ohne Handlauf wird gekonnt als Gestaltungselement  eingesetzt
Treppen sind Gestaltungselement sowie mitunter Teil der Statik von Gebäuden.

Was vor Urzeiten mit in Felsen geschlagenen Stufen begann, hat sprichwörtlich eine steile Karriere hinter sich. Treppen stehen zwar sinnbildlich für den grossen Auftritt. Doch Vorsicht vor dem Stolpern. Die Gestaltung muss jeweils auf funktionale Ansprüche Rücksicht nehmen können. Bei der Planung von Treppen gilt es deshalb einige Grundregeln zu beachten - sowohl für den Innen- als auch für den Aussenbereich. So sollte eine Treppe weder zu steil sein, noch allzu hohe Steigungshöhen aufweisen, da sich diese beim Steigen als ermüdend herausstellen können. Ebenso sind Treppenläufe mit zu niedrigen Stufen oder zu grossen Auftritten schlecht begehbar.

Sicherheit gewährleisten

Für den Einbau gilt: Treppen werden – sofern sie nicht Teil des Rohbaus aus Stahlbeton ausgeführt sind – zusätzlich geplant und eingebaut. Im Aussenbereich kann die Treppenführung vielfach etwas flacher erfolgen, da hier oftmals mehr Platz zur Verfügung steht als im Gebäudeinnern. Jedoch sind bei Aussentreppen äussere Faktoren wie Regen, Schnee und Eis in die Planung mit einzubeziehen respektive die Treppen entsprechend zu sichern. Treppen bergen ohnehin ein Sicherheitsrisiko, vor allem für ältere Menschen. Daher sollte dem Sicherheitsaspekt genügend Gewicht beigemessen werden. Bauliche Massnahmen wie rutschfeste Beläge, flache Stufen mit deutlich erkennbaren Kanten oder eine ausreichende Beleuchtung verleihen Treppen und Treppenhäusern mehr Sicherheit. 

Eine Formel für das Stufenmass

Üblicherweise beträgt die Steigung einer Treppe von Oberkante Tritt bis Oberkante Tritt 16 bis 19 cm und ihr Auftritt (= Trittbreite ohne Vorsprung) 26 bis 32 cm. In öffentlichen Gebäuden beträgt die Steigung oftmals nur 14 cm. Bei gerundeten Treppen beziehen sich die Horizontalmasse auf die Mitte des Auftritts. Treppen mit einem Auftritt von 29 cm und einer Steigung von 17 cm gelten zum Gehen als besonders sicher. Als Faustregel dient die sogenannte Stufenmassformel: Demnach sollten der Auftritt plus zwei Mal die Steigung ungefähr 63 cm +/- 3 cm ausmachen.

Unterschiedliche Materialien für Treppen

Im Innenbereich können unterschiedliche Präferenzen berücksichtigt werden. Ob aus Stahlbeton, Mauerwerk, Kunst- oder Natursteinen, Holz, Stahl, Gusseisen oder Glas respektive transparentem Kunststoff: Treppen können beinahe in allen beliebigen Formen und Ausführungsarten erstellt werden. Ob eine neue Treppe ein- oder zweiläufig, gerade, gebogen oder als Wendeltreppe konstruiert wird, hängt weitgehend von der örtlichen Situation und vom Geschmack der Bauherren ab. Allerdings gilt es zu unterscheiden, ob eine Treppe auch als Fluchtweg zu begehen ist. So müssen unerlässliche Treppen je nach Gebäudenutzung bestimmte geometrische Mindestanforderungen erfüllen.

Treppen einbauen: massiv oder eingestemmt

Hinsichtlich Konstruktionsweisen lassen sich zwei Kategorien unterscheiden: Massivtreppen sind meistens in Stahlbeton gefertigt, wobei sie vor Ort ausgeführt oder als Systemelemente montiert werden können. Ein Alternative sind eingestemmte Treppen, bei denen die einzelne Stufe in der seitlichen Treppenwange in eine gefräste Nut eingesetzt und mit Treppenschrauben gespannt wird. Im Unterschied zu diesen Wangentreppen liegen bei Balkentreppen die Trittstufen auf einem Träger auf.

Eine weitere Variante sind freitragende Treppen. Dazu zählen Konstruktionen, bei denen die Treppenstufen einseitig in der Wand verankert werden, aber auch Treppen, die lediglich unten und oben einen Auflagepunkt aufweisen.

Bei jeder Treppe ist allerdings weder das Geländer noch der Handlauf zu vergessen: Diese Zusätze bieten Sicherheit und können einer Treppe weitere ästhetische Attribute verleihen. Handläufe sollten nicht höher als 115 cm und nicht tiefer als 80 cm angebracht sein; gemessen wird von der Stufenvorderkante bis zur Oberkante des Handlaufs. Ebenfalls steht eine Treppe der Barrierefreiheit im Wege. An öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen mit Publikumszugang sind zusätzlich zu einer Eingangstreppe eine Rampe mit Maximalsteigung von 7 Prozent vorzusehen. 

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto