Förderbeiträge für energieeffiziente Massnahmen

Das energetische Bauen oder Renovieren wird von Bund, Kantonen, Gemeinden und von Energieversorgern finanziell unterstützt – wenn einige Bedingungen eingehalten werden.

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(msc) Die «Allgemeinheit» sei interessiert an umweltverträglichen, nachhaltigen Bauen, heisst es beim Bundesamt für Energie. Einerseits gibt es daher zwingend einzuhaltende Normen, anderseits werden zusätzlich freiwillige Massnahmen gefördert.

Bund und Kantone stellen mit dem nationalen Energieförderprogramm «Das Gebäudeprogramm» die finanzielle Unterstützung bei energetischen Sanierungen von Altbauten sicher. Die meisten Kantone ergänzen dieses mit einem eigenen Energieförderprogramm, das den Hausbesitzern einen Teil der Zusatzaufwendungen bei energieeffizienten Neubauten, für die energetische Sanierung oder für den Einsatz erneuerbarer Energieträger abgelten soll. Grundsätzlich werden bauliche Massnahmen an der Gebäudehülle, der Fensterersatz sowie der Einbau von Sonnenkollektoren oder alternativer Heizungsvarianten unterstützt. Die kantonalen Energiefachstellen haben die technischen Anforderungs- und Gesuchskriterien üblicherweise auf ihren Webseiten aufgeschaltet. Ebenso sind Informationen zum nationalen Gebäudeprogramm auf einer eigenen Webseite dargestellt.

Zusätzliche beziehungsweise ergänzende Förderbeiträge für energetisch pionierhafte Bauten und erneuerbare Energieträger werden von vielen Wohngemeinden und von regionalen Energieversorgern ausgerichtet.

Kanton Bern

Der Kanton Bern fördert Plusenergiehäuser, Gebäude mit der GEAK-Klasse A sowie das Bauen nach den Standards von Minergie-P und Minergie-Eco. Ebenso werden der Einsatz von Holzenergie, die Installation von Sonnenkollektoren sowie der Ersatz von Elektroheizungen finanziell unterstützt. Zusätzlich sind Beiträge für das Ausstellen eines Gebäudeenergieausweises (GEAK) und unter Umständen für Pilot- oder Demonstrationsanlagen erhältlich.

Unterstützt werden die Besitzer von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, Neubauten und Sanierungen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Energieeffiziente Gebäude: Neubauten und sanierte Gebäude mit einer Energiebezugsfläche ab 100 m² erhalten bei Einhalten der verlangten Qualitätsvorgaben mindestens eine Pauschale von Fr. 20'000.-.
  • Der Einbau von Sonnenkollektoren ab 10 m² Absorberfläche wird mit einem Betrag von Fr. 200.- pro m² unterstützt. Berücksichtigt werden Neuanlagen auf bestehenden Gebäuden.
  • In Ein- (20 bis 70 kW-Leistung) und Mehrfamilienhäusern (ab 70 kW) wird der Einsatz von vollautomatischen Holzfeuerungen gefördert, wenn damit mindestens 75 % der Heizenergie erzeugt wird. Unterstützt werden Neuanlagen und der Kesselersatz aber nur in bestehenden Gebäuden.
  • Wärmenetze, das heisst Wärmelieferungen an Dritte, sind ebenfalls beitragsberechtigt, wenn dafür ein erneuerbarer Energieträger oder Abwärme genutzt wird.
  • Der Ersatz bestehender Elektroheizungen durch erneuerbare Wärmeerzeuger (Holzheizung, Wärmepumpe oder Fernwärme) ist ebenfalls beitragsberechtigt. Für den Einbau einer hydraulischen Heizwärmeverteilung werden zusätzlich Fr. 8'000.- ausbezahlt.

Zu beachten ist generell: Die Beitragsgesuche sind auf jeden Fall vor Baubeginn, in der Regel aber 15 Arbeitstage davor einzureichen. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Amtes für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern erhältlich (www.bve.be.ch).

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich setzt für seine Unterstützungsbeiträge ausschliesslich wärmetechnische Gebäudesanierungen sowie die Nutzung erneuerbarer Energie oder Abwärme voraus. Unter anderem werden der Einsatz von Sonnenkollektoren, der Ersatz von Elektroheizungen sowie der Einbau leistungsstarker Holzheizungen und die Abwärmenutzung gefördert.

Das kantonale Förderprogramm Energie sieht folgende Beiträge vor:

  • Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern nach Minergie-Standard. Die Beiträge des nationalen Gebäudeprogramms werden dafür aufgestockt.
  • Für neue Holzheizungen bei einem Wärmebedarf von mindestens 300 kW.
  • Thermische Solaranlagen mit mehr als 3 m² Kollektorenfläche bei Neubauten und bestehenden Objekten.
  • Abwärmenutzung aus Wasser, Abwasser und weiteren gebäudeexternen Prozessen mithilfe einer Wärmepumpe.
  • Erweiterung von Wärmenetzen, die mit Holz respektive Abwärme betrieben werden.
  • Ersatz von Elektro-Widerstandsheizungen mit Erdsonde-Wärmepumpen.

Für Subventionsbeiträge bis Fr. 100'000.- gelten pauschale Beitragssätze. Es ist kein Nachweis der nicht amortisierbaren Mehrinvestition einzureichen.

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