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Energieetikette für Haushaltsgeräte

Wollten Sie eine neue Waschmaschine kaufen, oder hat Ihre Tiefkühltruhe den Geist aufgegeben? Dann werden Sie beim Kauf eines neuen Gerätes sicher der Energieetikette begegnen.

Achten Sie beim Kauf von Haushaltsgeräten auf die Energieetikette.
Achten Sie beim Kauf von Haushaltsgeräten auf die Energieetikette.

Seit über zehn Jahren muss der Energieverbrauch der wichtigsten Haushaltgeräte mit einer Energieetikette und der Effizienzklasse deklariert sein. Per 2012 sind sie an die Vorgaben der EU bezüglich Gestaltung und Deklaration aktualisiert worden; neuerdings sind Energieetiketten auch für Fernsehgeräte oder Kaffeemaschinen vorgeschrieben:

  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Tumbler
  • Wasch-/Trockenautomaten
  • Staubsauer
  • Dunstabzugshauben
  • Backöfen
  • Lampen: Glühbirne sind seit 2012 verboten; Energiesparlampen und LED-Lampen sind bedeutend energieeffizientere Alternativen.
  • Raumklimageräte
  • Fernsehgeräte
  • Kaffeemaschinen (seit 2015)
  • Sanitärprodukte

Für Personenwagen gibt es ebenfalls eine Energieetikette.

Werte A bis G

Die Energieetikette zeigt die Energieeffizienz der Haushaltsgeräte
Energieetikette
Die Energieetikette gibt Auskunft über den Energieverbrauch der einzelnen Geräte, aber auch Kriterien wie Wasserverbrauch, Reinigungs- und Trockenwirkung finden Eingang in die dreifache Bewertung. Geräte mit den besten Werten werden entsprechend den Einzelkriterien in die Kategorie A eingeteilt. Beim Energieverbrauch erhalten die besten Kühlgeräte und Waschmaschinen drei zusätzliche Pluszeichen: A+++. Energiefresser schaffen es nur bis zur Kategorie G. Die Energieetikette wird in der Schweiz und in ganz Europa mit einheitlicher Darstellung verwendet.
  • Artikel von:
  • Konsumentenforum und Bundesamt für Energie
  • Bildmaterial:
  • istockphoto