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Tipps für die Wohnungsabnahme

Die Interessen sind unterschiedlich. Mieter:innen wollen möglichst wenig für Schäden bezahlen, Vermieter:innen wollen die Wohnung in einem anständigen Zustand zurück, damit sie sie problemlos vermieten können. Je besser Sie sich auf die Wohnungsabgabe vorbereiten, desto einfacher läuft sie ab.

Umzug: Tipps für die Wohnungsabnahme
Geben Sie alle Schlüssel ab und vermerken Sie die Abgabe im Protokoll oder lassen Sie sich eine Quittung ausstellen.

(rh) Mieter:innen müssen die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während den üblichen Geschäftszeiten abgeben. Im Mietvertrag wird in der Regel der auf das Mietende folgende Tag (bis 12 Uhr) als Rückgabetag vereinbart. Bei der Wohnungsabgabe müssen die Mieter:innen alle Schlüssel abgeben, auch nachgemachte.

Die Pflichten der Mieter:innen

Der Mieter:innen müssen die Wohnung und alle Nebenräume (Keller, Estrich usw.) räumen und die Wohnung gründlich reinigen. Neben einer Grundreinigung in der ganzen Wohnung (inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden, Rollläden und Jalousien) müssen Küche und Bad gründlich gereinigt werden. Die Mieter:innen müssen zum Beispiel Kalkablagerungen im Badezimmer und WC oder Fettrückstände im Dunstabzug entfernen, alle Teppiche shampoonieren, Selbstklebefolien in Einbauschränken entfernen und Löcher in den Wänden verputzen. 

Lassen die Mieter:innen ein Reinigungsinstitut die Wohnung putzen, sollten sie darauf bestehen, dass im Pauschalpreis eine Abnahmegarantie enthalten ist, Vertreter:innen des Reinigungsinstituts bei der Abgabe anwesend sind und allfällige Nachreinigungsarbeiten sofort erledigt werden.

Das Mietrecht

Wenn Mieter:innen ausziehen, müssen sie das Mietobjekt der Verwaltung ordnungsgemäss zurückgeben. Artikel 267 des Obligationenrechts definiert, was das konkret heisst:

  • Artikel 267, Absatz 1: Mieter:innen müssen die Sache in dem Zustand zurückgeben, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.
  • Artikel 267, Absatz 2: Vereinbarungen, in denen sich die Mieter:innen im Voraus verpflichten, bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Entschädigung zu entrichten, die anderes als die Deckung des allfälligen Schadens einschliesst, sind nichtig.
  • Artikel 267a, Absatz 1: Bei der Rückgabe müssen die Vermieter:innen den Zustand der Sache prüfen und Mängel, für die die Mieter:innen einzustehen haben, diesen sofort melden.
  • Artikel 267a, Absatz 2: Versäumen dies die Vermieter:innen, so verlieren sie ihre Ansprüche, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei übungsgemässer Untersuchung nicht erkennbar waren.
  • Artikel 267a, Absatz 3: Entdecken die Vermieter:innen solche Mängel später, so müssen sie sie den Mieter:innen sofort melden.

Die Vermieter:innen müssen den Zustand der Sache prüfen, darum ist eine Wohnungsabnahme mit den Mieter:innen unumgänglich. Nachträglich können die Vermieter:innen keine Mängel geltend machen, die die neuen Mieter:innen rügen. Vermieter:innen und Mieter:innen können eine Fachperson für die Wohnungsabnahme beiziehen.

Tipps für Mieter:innen

  • Machen Sie mit den Vermieter:innen einen Kontrollgang durch die Wohnung und fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an. Lassen Sie es von den Vermieter:innen unterschreiben und sich eine Kopie aushändigen. Unterschreiben Sie nur, was zutrifft. Sie können auch eine Person zur Bezeugung mitnehmen oder eine Fachperson beiziehen.
  • Geben Sie alle Schlüssel ab und vermerken Sie die Abgabe im Protokoll oder lassen Sie sich eine Quittung ausstellen.
  • Fordern Sie die Mietkaution zurück. Falls die Vermieter:innen Abzüge machen wollen, müssen sie die Kaution innerhalb von 30 Tagen abrechnen.
  • Verlangen Sie möglichst rasch die Heizkostenabrechnung.
  • Notieren Sie die Zählerstände für Strom und Wasser.
  • Nehmen Sie Putzlappen und -mittel für kleinere Nachreinigungen mit, falls Sie selber geputzt haben. Oder bestehen Sie darauf, dass jemand vom Reinigungsinstitut dabei ist, wenn sie eines beauftragt haben. Nachreinigungen muss das Institut erledigen.
  • Melden Sie Schäden, die in der Wohnung beanstandet wurden, Ihrer Versicherung.
  • Entfernen Sie alle Namensschilder an Türen und Briefkästen.
  • Prüfen Sie, ob der Telefonanschluss bereits gesperrt ist.
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • Getty Images