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Wohnen im Stockwerkeigentum

Reglement beim Stockwerkeigentum

Wichtigste Grundlage für das Zusammenleben im Stockwerkeigentum ist das Reglement. Die Bestimmungen darin gehen den gesetzlichen Vorschriften vor – ausgenommen sind die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, die auch im Reglement nicht abgeändert werden dürfen.

 Das Reglement beim Stockwerkeigentum ergänzt die gesetzlichen Vorschriften
Wichtigste Grundlage für das Zusammenleben im Stockwerkeigentum ist das Reglement.

Diese gesetzlichen Bestimmungen sind zwingend

  • Gebäudeteile, an denen kein Stockwerkeigentum begründet werden darf (Art. 712b Abs. 2 ZGB)
  • Kostenverteilung für gemeinschaftliche Bauteile, Anlagen und Einrichtungen, die einzelnen Stockwerkeigentümern nicht oder nur in geringem Ausmass dienen (Art. 712h Abs. 3 ZGB)
  • Protokollierungs- und Aufbewahrungspflicht (Art. 712n Abs. 2 ZGB)
  • Vorgehen bei ungenügender Beteiligung an einer Stockwerkeigentümerversammlung (Art. 712p Abs. 2 ZGB)
  • Recht jedes Stockwerkeigentümers, dringliche Massnahmen durchführen zu lassen, solange kein Verwalter eingesetzt ist (Art. 647 Abs. 2 ZGB)
  • Recht jedes Stockwerkeigentümers, gewöhnliche Verwaltungshandlungen vorzunehmen, solange kein Verwalter eingesetzt ist (Art. 647a Abs. 1 ZGB)
  • Recht jedes Stockwerkeigentümers, einen Verwalter gerichtlich einsetzen zu lassen (Art. 712q ZGB)
  • Bestimmungen zum erforderlichen Minimum für einen Mehrheitsbeschluss (Art. 647b Abs. 1, Art. 647d Abs. 1 und Art. 712g Abs. 3 ZGB); da diese Bestimmungen den Schutz der Minderheiten bezwecken, sind strengere Anforderungen an die Mindestquoren zulässig

Was gehört ins Reglement?

Ins Reglement gehören Bestimmungen über die gemeinschaftliche Verwaltung und Benutzung der gesamten Liegenschaft sowie eine mehr oder weniger detaillierte Aufzählung der Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer. Obwohl es eigentlich nicht notwendig ist, im Reglement gesetzliche Vorschriften zu wiederholen, empfiehlt sich die Aufnahme wenigstens der wichtigsten Gesetzesbestimmungen. Dadurch finden Sie sich mit Ihren Rechten und Pflichten viel besser zurecht, als wenn Sie jeweils für jede Frage auch noch das Gesetz und dort verschiedene Stellen konsultieren müssen. Ein vollständiges Reglement sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung der Sonderrechte
  • Definition der ausschliesslichen Benutzungsrechte
  • Bestimmung, dass über eine Änderung der ausschliesslichen Benutzungsrechte nur mit Zustimmung des oder der Berechtigten Beschluss gefasst werden kann
  • Ausschluss von Tätigkeiten, die mit Lärm oder anderen Immissionen verbunden sind
  • Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten im Allgemeinen
  • Aufteilung der Unterhaltskosten für Bauteile, die das Sonderrecht vom gemeinschaftlichen Eigentum abgrenzen (Fenster, Wohnungstüren, Storen etc.)
  • Kostentragung für die ausschliesslichen Benutzungsrechte
  • Regeln über die Verwendung des Erneuerungsfonds und die Verfügung darüber
  • Regeln über die Einladung zur Stockwerkeigentümerversammlung
  • Regeln zur Beschlussfassung der Stockwerkeigentümergemeinschaft, insbesondere zur Beschlussfassung beim qualifizierten Mehr und zum Vorgehen bei Stimmengleichheit
  • Aufgaben des Verwalters
  • Streitbeilegungsklausel (Mediationsstelle, Schiedsgerichts- oder Gerichtsstandsvereinbarung)

  • Artikel von:
  • Beobachter-Buchverlag
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