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Steuergünstiges Eigenkapital

In der Regel gewähren die Banken Hypotheken für maximal 80 Prozent des Kaufpreises; den Rest müssen künftige Eigenheimbesitzer selbst aufbringen. Viele setzen dafür Guthaben ein, die sie für die Altersvorsorge angespart haben.

Finanzierung mit Pensionskassenguthaben
Pensionskassenguthaben können bis spätestens drei Jahre vor Erreichen des reglementarischen Pensionierungsalters für den Erwerb von Wohneigentum oder für die Amortisation von Hypotheken  vorbezogen oder verpfändet werden. Dazu müssen allerdings Bedingungen erfüllt sein:


In der Regel gewähren die Banken Hypotheken für maximal 80 Prozent des Kaufpreises; den Rest müssen künftige Eigenheimbesitzer selbst aufbringen. Viele setzen dafür Guthaben ein, die sie für die Altersvorsorge angespart haben.
  • Ein Vorbezug oder eine Verpfändung von Pensionskassenguthaben ist nur für dauernd selbst genutztes Wohneigentum möglich. Damit darf weder eine Ferienwohnung noch eine Liegenschaft zur Vermietung gekauft werden.
  • Es besteht eine Obergrenze: Bis zum Alter von 50 Jahren kann das ganze Guthaben bezogen werden, später entweder das Guthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens, je nachdem welcher Betrag höher ist.
  • Verheiratete brauchen für den Vorbezug oder die Verpfändung die schriftliche Zustimmung der Ehefrau beziehungsweise des Ehemanns.





Text: Beobachter-Buchverlag
Bild: ImagePoint

Titel: «Steuern leicht gemacht. Praktisches Handbuch für Angestellte, Selbständige und Eigenheimbesitzer»
Auszug aus dem Kapitel: «Steuergünstiges Eigenkapital»
Autor: Heini Lüthy

Beobachter

Datum: 17.05.2012
Letzte Aktualisierung: 10.08.2011
URL: http://www.hausinfo.ch/home/de/finanzen-steuern/finanzierung/steuerguenstiges-eigenkapital.html