Steuergünstiges Eigenkapital

- Ein Vorbezug oder eine Verpfändung von Pensionskassenguthaben ist nur für dauernd selbst genutztes Wohneigentum möglich. Damit darf weder eine Ferienwohnung noch eine Liegenschaft zur Vermietung gekauft werden.
- Es besteht eine Obergrenze: Bis zum Alter von 50 Jahren kann das ganze Guthaben bezogen werden, später entweder das Guthaben im Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens, je nachdem welcher Betrag höher ist.
- Verheiratete brauchen für den Vorbezug oder die Verpfändung die schriftliche Zustimmung der Ehefrau beziehungsweise des Ehemanns.
Datum:
17.05.2012
Letzte Aktualisierung:
10.08.2011
URL:
http://www.hausinfo.ch/home/de/finanzen-steuern/finanzierung/steuerguenstiges-eigenkapital.html