Seite drucken

Grundbuchschreibgebühren

Berechnen Sie die Grundbuchschreibgebühren, die beim Kauf oder Verkauf von Wohneigentum entstehen.

Klicken Sie dazu links in die entsprechenden Boxen. Rechts können Sie zudem, wo nötig, die Mengen ändern.

Eigentum und Anlegung eines Grundbuchblattes
Eigentumsänderung pro Erwerber oder Erbengemeinschaft
 
 
Anzahl Erwerber
 
Umwandlung von Gesamt- in Miteigentum oder umgekehrt sowie die Änderung des Gesamthandverhältnisses
 
Firma- und Namensänderung sowie Sitzverlegung einer juristischen Person, einer Kollektiv- oder einer Kommanditgesellschaft
 
Namensänderung einer natürlichen Person (gebührenfrei)
 
Anlegung eines neuen Grundbuchblattes, pro Blatt
 
 
Anzahl Blätter:
 
Anlegung eines besonderen Blattes bei gewöhnlichem Miteigentum, pro Blatt
 
 
Anzahl Blätter:
 
Dienstbarkeit und Grundlasten
Eintragung und Abänderung einer Dienstbarkeit oder Grundlast, pro berechtigtes Grundstück bzw. berechtigte Person
 
 
Anzahl Grundstücke bzw. Personen:
 
Grundpfandrechte
Eintragung und Erhöhung eines Pfandrechtes, inklusive Titelausstellung, pro Pfandrecht bzw. Titel
 
 
Anzahl Titel:
 
Eintrag einer leeren Pfandstelle, pro Grundstück
 
 
Anzahl Grundstücke:
 
 
Abänderung eines Pfandrechtseintrages (Pfandhaftverteilung, Pfandeinsetzung, Pfandentlassung, Umwandlung, Änderung im Rang und im Rechtsverhältnis usw.), pro beteiligtes Pfandrecht
 
Werden gleichzeitig mehrere Abänderungen beim gleichen Pfandrecht beantragt, so ist die Gebühr nur einmal zu beziehen.
 
 
Anzahl Pfandrechte:
 
Neuausstellung eines Titels gemäss Artikel 64 Absatz 3 der eidgenössischen Grundbuchverordnung vom 22. Februar 1910 [SR 211.432.1]
 
Neuausstellung eines Titels infolge Schuldbriefzusammenlegung oder Schuldbriefteilung sowie Wiederausstellung eines kraftlos erklärten Titels
 
Einschreibung und Abänderung einer Vor- oder Anmerkung.
Bei Vormerkung ist die Gebühr für jede berechtigte Person oder Erbengemeinschaft zu berechnen.
 
Einschreibung und Abänderung im Gläubigerregister, inklusive Einschreibungsvermerk, pro Pfandrecht
 
 
Anzahl Pfandrechte:
 
Für Auszüge, Bescheinigungen und Mitteilungen gelten folgende Tarife:
für beglaubigten Hauptbuchauszug, pro Grundstück oder landwirtschaftliches Heimwesen (inklusive Bezugsgrundstücke)
 
für die übrigen Auszüge (Belege, Hilfsregister) nach Zeitaufwand
 
für Telefaxübermittlungen, pro Seite
 
 
Anzahl Blätter:
 
für Bescheinigungen sowie Nachführung von Pfandtiteln
 
für Mitteilungen, wie Avisierungen bei Handänderungen und Bereinigung, Briefe, Aufforderungen und dergleichen
 
für Handänderungsanzeigen und übrige Mitteilungen an Gemeindestellen oder Kreisgeometer
 
 
Total in Franken:
 


Rechner: hausinfo und HEV Sektion Bern und Umgebung
Diese Angaben sind ohne Gewähr.