Seite drucken
Das Ende der Dumont-Praxis
Die Dumont-Praxis sollte verhindern, dass Erwerber von vernachlässigten Liegenschaften gegenüber Erwerbern von sanierten Liegenschaften steuerlich bevorzugt werden. Dies hatte allerdings einen negativen Effekt auf die «Investitionsfreudigkeit» und auf die Volkswirtschaft als Ganzes. Seit der Steuerperiode 2009 wird sie im Kanton Bern und seit 2010 bei der direkten Bundessteuer nicht mehr angewendet.

(mei) Wer eine stark vernachlässigte Liegenschaft erwarb, konnte in den ersten fünf Jahren höchstens die Hälfte allenfalls getätigter Renovationsarbeiten steuerlich geltend machen. So wollte es die geltende Auslegung der Dumont-Praxis, die auf das so genannte «Dumont-Urteil» des Bundesgerichts aus dem Jahre 1973 zurück ging und seither angewendet wurde. Auf Bundessteuerebene galt die Dumont-Praxis hingegen vollumfänglich, so dass in den ersten fünf Jahren überhaupt keine Kosten für Renovationsarbeiten steuerlich in Abzug gebracht werden konnten. Als stark vernachlässigt galt eine Liegenschaft dann, wenn sie älter als 30-jährig war und die Kosten für ihre Instandsetzung mehr als ca. 25 % vom Kaufpreis betrugen.
Im Kanton Bern wurde die Dumont-Praxis mit Wirkung auf die Steuerperiode 2009 (d.h. per 1. Januar 2009) abgeschafft, auf Bundessteuerebene gilt dies ab der Steuerperiode 2010, d.h. ab 1. Januar 2010. Damit werden die steuerlichen Nachteile für bestimmte Investitionen in Liegenschaften aufgehoben.
Werterhaltende Arbeiten und Massnahmen zur Förderung der Energieeffizienz können – im Gegensatz zu
wertvermehrenden Investitionen – seit 2010 bei allen Liegenschaften steuerlich geltend gemacht werden. Letztere können zudem einen Anstieg des amtlichen Wertes zur Folge haben, was bei der Planung berücksichtigt werden sollte. «Wer einen grösseren Umbau vornimmt, sollte sich vom Architekten deshalb eine Schätzung über den Umfang der wertvermehrenden Arbeiten geben lassen und den Ausscheidungskatalog der kantonalen Steuerverwaltung (vgl. Wegleitung und Merkblatt 5) konsultieren».
Text: hausinfo
Bild: Hans Rausser
Letzte Aktualisierung:
01.03.2012