Kosten einer Gesamterneuerung
Die Kosten einer Gesamterneuerung liegen bei einem EFH höher als bei einem MFH, weil die Kosten von Einzelteilen, die bei einem MFH nur wenig teurer sind, bei einem EFH auf eine einzige Einheit verteilt werden. Hinzu kommt, dass Teile, die beim MFH in einer grossen Stückzahl eingesetzt werden können, beim EFH als Einzelstück eingekauft werden müssen.
Einfamilienhaus (EFH)
Die Kosten für eine Gesamterneuerung bewegen sich bei einem Einfamilienhaus mit fünf Zimmern – ohne Verwendung von Luxusteilen – in der Grössenordnung zwischen
Fr. 150'000.- und Fr. 250'000.-.
Fr. 150'000.- und Fr. 250'000.-.
Mehrfamilienhaus (MFH)
Bei einem mittleren Mehrfamilienhaus rechnet man bei einer Gesamterneuerung mit durchschnittlichen Kosten von Fr. 80'000.- bis Fr. 120'000.- pro Wohnung.
Bei umfassenden Gesamterneuerungen können 50-70 % der Kosten als wertvermehrende Investition auf den Mietzins übergewälzt werden. Die Kosten der nichtüberwälzbaren Anteile müssen bei einem Renditeobjekt in den vorangegangenen Jahren durch das Objekt erwirtschaftet worden sein.
Bei umfassenden Gesamterneuerungen können 50-70 % der Kosten als wertvermehrende Investition auf den Mietzins übergewälzt werden. Die Kosten der nichtüberwälzbaren Anteile müssen bei einem Renditeobjekt in den vorangegangenen Jahren durch das Objekt erwirtschaftet worden sein.
Steuern
Der private Eigentümer bzw. die private Eigentümerin von Renditeobjekten kann durch eine systematische Sanierung und Gesamterneuerung Steuern sparen. Ein Grossteil der Investitionen kann steuerlich als Liegenschaftenunterhalt geltend gemacht werden. Dies gilt allerdings mit der Einschränkung, dass die Investitionen nicht wertvermehrend, sondern werterhaltend sind. Von dieser Einschränkung nicht betroffen sind Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Text: SVIT
Datum:
21.05.2012
Letzte Aktualisierung:
26.01.2012
URL:
http://www.hausinfo.ch/home/de/gebaeude/Renovation-Unterhalt/Kosten-Gesamterneuerung.html