Teilrevision der Kantonalen Energieverordnung (KEnV):
Die vom Regierungsrat per 1. Januar 2009 beschlossene Änderung der kantonalen Energieverordnung sieht vor, dass Neubauten künftig noch halb so viel Wärmeenergie verbrauchen wie heute. Mit der Teilrevision der Energieverordnung wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung der kantonalen Energiestrategie 2006 getan. Damit werden die wichtigsten Teile der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich umgesetzt und eine möglichst grosse interkantonale Harmonisierung erreicht.
(ted) Langfristig orientiert sich die Energiestrategie 2006 an der Vision der 2000-Watt-Gesellschaft. Mittelfristig soll bis ins Jahr 2035 im Kanton Bern die 4000-Watt-Gesellschaft Realität werden. Vor allem im Bereich des Wärmeschutzes von Gebäuden und im Bereich der haustechnischen Anlagen sieht die Teilrevision erhebliche Änderung vor. Die erhöhten Anforderungen allein beim Wärmeschutz von Gebäuden bedeuten für den Kanton Bern ein Sparpotenzial von rund 4 Millionen Liter Heizöl und eine Reduktion des CO2-Ausstosses um etwa 13'000 Tonnen pro Jahr.
Neue Grenzwerte bei der Gebäudehülle
Für Neubauten wird der neue Grenzwert im Einklang mit der neuen Norm SIA 380/1 (Ausgabe 2009) rund 25-30 % tiefer sein als bisher, für Sanierungen liegt der Grenzwert beim Systemnachweis 25% über dem von Neubauten. Für alle Gebäude können neu auch Einzelbauteilnachweise erstellt werden.
Höchstanteil nichterneuerbare Energie
Für Neubauten gilt die Beschränkung des Höchstanteils nichterneuerbarer Energie von maximal 80 % ab 50 m² Neubaufläche weiterhin. Der zulässige Energieverbrauch wird von bislang ca. 9 Liter pro Quadratmeter auf ungefähr 4,8 Liter Heizöl pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr gesenkt. Im Kanton Bern ist ein Neubau von der Beschränkung des Höchstanteils befreit, wenn die Neubaufläche maximal 20 % der Energiebezugsfläche des bestehenden Gebäudeteils und nicht mehr als 1000 Quadratmeter beträgt. Neu gelten 11 (bisher 8) Standardlösungen zur Erfüllung dieser Anforderungen.
Neue Anforderungen an die Haustechnik
Verschiedene neue Anforderungen werden auch an die Haustechnik gestellt. So sind beispielsweise reine Elektroboiler als Neuinstallation nicht mehr erlaubt, die Kondensationswärme muss bei Neubauten auch bei Ölheizkesseln genutzt werden können und die maximale Vorlauftemperatur der Fussbodenheizung darf nur noch auf 35 °C ausgelegt werden. Für lüftungstechnische Anlagen gelten unter anderem neu maximale Luftgeschwindigkeiten in den Hauptkanälen und im Bereich des Kühlens, Be- und Entfeuchtens werden technische Anforderungen an die Ausführung und in Bezug auf die Dämmung gestellt. Weitere neue Anforderungen betreffen den sommerlichen Wärmeschutz und die Grenzwerte für den Elektrizitätsbedarf.
Text: hausinfo
Letzte Aktualisierung:
06.01.2009
