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Kantone setzen die Latte höher

Schweizweit werden höhere Standards fürs Dämmen und eine minimale Quote für erneuerbare Energieträger verlangt. Die meisten Kantone haben ihre Baugesetze angepasst. Seit 2012 ist energieeffizientes Bauen praktisch flächendeckender Standard. 

Öl- und Gasheizungen sind neu beispielsweise mit Sonnenkollektoren zu kombinieren.(knü) Auf der Strasse gilt ein Benzinverbrauch von unter 5 Litern pro 100 Kilometer als beeindruckende Leistung. Für den Gebäudesektor ist die 5er-Schwelle demnächst landesweit gesetzliche Minimalpflicht: Würde der Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche mit Heizöl gemessen, lässt der Gesetzgeber inzwischen einen Wert von höchstens 4,8 Litern zu. Zum Vergleich: Bisher waren 9 Liter Heizöläquivalente das gesetzlich erlaubte Höchstmass. 
 

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) spuren den Weg dafür vor. Im Rahmen einer nationalen Harmonisierung der Bauvorschriften haben sich die Kantone auf gemeinsame Energie- und Dämmstandards geeinigt, die europaweit zu den fortschrittlichsten gehören. Seit 1. Januar 2009 ist die strenge Bewilligungspraxis in über einem halben Dutzend Kantone bereits in Kraft, etwa in Zug, Basel-Land und Tessin. Andernorts treten die neuen gesteztlichen Bestimmungen erst ab diesem Jahr in Kraft. Der Branche scheint die schärfere Gangart jedoch keine Probleme zu stellen: «Die neuen Vorschriften lösen ein durchwegs positives Echo aus», weiss Ulrich Nyffenegger vom Berner Energieamt. Als Richtwert für die gesetzlich geforderte Dämmstärke wird rund 18 Zentimeter empfohlen. Bei umfassenden Sanierungen müssen auch Altbauten höhere Anforderungen erfüllen. Hier liegt die neue Hürde bei 9 Liter Heizöl-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr.

Schärfere Gangart auch bei Sanierungen
Neben besserer Dämmung ist besonders zu beachten: Der Anteil der erneuerbaren Energieträger wird auf mindestens 20 Prozent festgesetzt. Öl- und Gasheizungen sind beispielsweise mit Sonnenkollektoren zu kombinieren. Für die Wassererwärmung werden reine Elektroboiler zudem als Auslaufmodelle behandelt. Auch hier hat zumindest die Vorwärmung neu über das Heizsystem oder über Sonnenkollektoren zu erfolgen. Einzelne Kantone, darunter Basel-Stadt und Basel-Land haben sogar eine Minimalquote für die Warmwassererzeugung mithilfe von erneuerbarer Energie festgesetzt.


Die haustechnischen Neuerungen gehen aber noch weiter. Alte Öl- oder Gaskessel dürfen nur mehr durch kondensierende Modelle ersetzt werden. Diese sind durch einen deutlich höheren Wirkungsgrad (bis 105 %) charakterisiert. Kaum mehr zulässig sind neue Elektrodirektheizungen. Und der Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen soll einer restriktiven Bewilligungspraxis unterstellt werden. Regionale Stromversorger gehen jedoch dazu über, sich beim Austausch finanziell an den Investitionskosten für eine Wärmepumpe zu beteiligen.

Heizkostenabrechnung und Gebäudepass 
Die meisten Kantone haben ihre Energiegesetze per 2011 an die Mustervorschriften angepasst; bis Mitte 2012 werden auch die übrigen folgen. Welche Regelungen sie übernehmen, bleibt ihnen überlassen. Mancherorts wurde aber ein Verbot für Heizstrahler im Freien sowie die Einführung der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnungen sowie die Einführung eines freiwilligen Gebäudeenergieausweises festgesetzt. Der Ausweis lehnt sich an die Energieetikette von elektronischen Geräten an und soll die energetische Qualität eines Gebäudes zwischen A und G klassieren.


Einzelne Kantone, vor allem mit Urlaubsregionen, überlegen sich, strengere Vorschriften für Ferienhäuser einzuführen. Da die Wohnungen monatelang leer stehen und dennoch oft beheizt werden, soll die Wärmeregulierung in ungenutzten Perioden vorgegeben werden. Gemäss den Mustervorschriften sollen Heizungsanlagen von neuen und modernisierten Ferienhäusern zudem mit einer obligatorischen Fernsteuerung ausgerüstet werden. Per Telefon, Internet oder SMS könnte demnach der Besitzer jederzeit auf ein gewünschtes Temperaturniveau umschalten.


Mustervorschriften: Stand der Umsetzung
EinführungszeitpunktKantone
ab Sommer 2009BL, TI, UR, ZG
ab 2010AI, GE, JU, NE, NW, SG, SZ
ab 2011FR, GL, GR, OW, SH, SO, TG
ab 2012AG, AR, BE, LU, VD, VS, ZH

Quelle: ENDK


Text: hausinfo
Bild: ImagePoint (Banneke-Wilking)


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Datum: 22.05.2012
Letzte Aktualisierung: 16.05.2012
URL: http://www.hausinfo.ch/home/de/gebaeude/energie/energieverordnung/mustervorschriften-kantone.html