Förderbeiträge für energieeffiziente Massnahmen

Förderbeiträge für energieeffiziente Massnahmen
Beim Bauen oder Renovieren gibt es finanzielle Unterstützung vom Staat – wenn einige Bedingungen eingehalten werden. 
  
Für Sonnenkollektoren erhalten Bauherren in den meisten Fällen Fördergelder.(msc) Die «Allgemeinheit» sei interessiert an umweltverträglichen, nachhaltigen Bauten, heisst es beim Bundesamt für Energie. Einerseits gibt es daher zwingend einzuhaltende Normen, anderseits werden zusätzlich freiwillige Massnahmen gefördert.
 
Der Bund leistet selbst keine Beiträge. Demgegenüber haben aber fast alle Kantone ein Energieförderprogramm initiiert, das den Hausbesitzern einen Teil der Zusatzaufwendungen bei einergieeffizienten Neubauten oder für die energetische Sanierung abgelten soll. Grundsätzlich werden bauliche Massnahmen sowie der Einbau von erneuerbaren Energieträgern unterstützt. Die kantonalen Energiefachstellen haben die technischen Anforderungs- und Gesuchskriterien üblicherweise auf ihren Webseiten aufgeschaltet.

Zusätzliche beziehungsweise ergänzende Förderbeiträge für energetisch pionierhafte Bauten und erneuerbare Energieträger werden von der Stiftung Klimarappen, vielen Wohngemeinden und von regionalen Energieversorgern ausgerichtet.
 
Kanton Bern
Der Kanton Bern fördert das Bauen nach den Standards von Minergie und Minergie-P, den Einsatz von Holzenergie und die Installation von Sonnenkollektoren. Zusätzlich sind unter Umständen Beiträge für Pilot- oder Demonstrationsanlagen erhältlich. Diese Beiträge werden individuell beurteilt.
 
Unterstützt werden Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, Neubauten und Sanierungen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
  • Sanierungen im Minergie-Standard: Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einer Energiebezugsfläche ab 100 m² erhalten mindesens eine Pauschal von Fr. 10'000.-  
  • Neubauten und Sanierungen, die den Standard Minergie-P erfüllen (Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Energiebezugsfläche von mindestens 100 m²). Dafür werden mindestens pauschal Fr. 20'000.- ausgerichtet.
  • Der Einbau von Sonnenkollektoren ab 10 m² Absorberfläche wird mit einem Betrag von Fr. 150.- pro m² unterstützt. 
  • In Ein- (20 bis 50 kW-Leistung) und Mehrfamilienhäsuern (ab 50 kW) wird der Einsatz von vollautomatischen Holzfeuerungen gefördert, wenn damit mindestens 75 % der Heizenergie erzeugt wird. Unterstützt werden Neuanlagen und der Kesselersatz. 
  • Wärmenetze, das heisst Wärmelieferungen an Dritte, sind ebenfalls beitragsberechtigt, wenn dafür ein erneuerbarer Energieträger oder Abwärme genutzt wird.
Zu beachten ist generell: Die Beitragsgesuche müssen im jeweils mindestens 15 Arbeitstage vor Baubeginn eingereicht werden. Die Ausnahme bilden kleine Holzfeuerungen mit maximal 20 kW Wärmebedarf: Hier reicht es, den Pauschalbeitrag von Fr. 2'000.- bis zwei Monate nach Inbetriebnahme der Heizung einzufordern. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Amtes für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern erhältlich (www.bve.be.ch).
 
Kanton Zürich
Der Kanton Zürich setzt für seine Unterstützungsbeiträge ausschliesslich energieeffiziente Gebäudesanierungen voraus. Ausserdem wird der Einsatz von leistungsstarken Holzheizungen und die Abwärmenutzung gefördert.
 
Das kantonale Förderprogramm Energie sieht folgende Beiträge vor:
  • Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern nach Minergie-Standard. Werden zusätzlich Gelder von der Stiftung Klimarappen bezogen, werden die kantonalen Beiträge halbiert. 
  • Für neue Holzheizungen bei einem Wärmebedarf von mindestens 300 kW. 
  • Grosse thermische Solaranlagen mit mehr als 35 m² Kollektorenfläche.
  • Abwärmenutzung aus Wasser, Abwasser und weiteren gebäudeexternen Prozessen mithilfe einer Wärmepumpe.
  • Erweiterung von Wärmenetzen, die mit Holz respektive Abwärme betrieben werden. 
  • Ersatz von Elektro-Widerstandsheizungen mit Erdsonde-Wärmepumpen.
Für Subventionsbeiträge bis Fr. 100'000.- gelten pauschale Beitragssätze. Es ist kein Nachweis der nicht amortisierbaren Mehrinvestition einzureichen.
 
 
Text: hausinfo und Oerlikon Journalisten AG
Bild: hausinfo
Letzte Aktualisierung: 15.07.2009