Hausinfo

Förderbeiträge für energieeffiziente Massnahmen

Das energetische Bauen oder Renovieren wird von Bund, Kantonen, Gemeinden und von Energieversorgern finanziell unterstützt – wenn einige Bedingungen eingehalten werden.
  
Für Sonnenkollektoren erhalten Bauherren in den meisten Fällen Fördergelder.(msc) Die «Allgemeinheit» sei interessiert an umweltverträglichen, nachhaltigen Bauten, heisst es beim Bundesamt für Energie. Einerseits gibt es daher zwingend einzuhaltende Normen, anderseits werden zusätzlich freiwillige Massnahmen gefördert.
 
Bund und Kantone stellen mit dem nationalen Gebäudeprogramm die finanzielle Unterstützung bei energetischen Sanierungen sicher. Die meisten Kantone ergänzen dieses mit einem eigenen Energieförderprogramm, das den Hausbesitzern einen Teil der Zusatzaufwendungen bei energieeffizienten Neubauten, für die energetische Sanierung oder für den Einsatz erneuerbarer Energieträger abgelten soll. Grundsätzlich werden bauliche Massnahmen sowie der Einbau von Sonnenkollektoren respektive alternativer Heizungsvarianten unterstützt. Die kantonalen Energiefachstellen haben die technischen Anforderungs- und Gesuchskriterien üblicherweise auf ihren Webseiten aufgeschaltet. Ebenso sind Informationen zum nationalen Gebäudeprogramm auf einer eigenen Webseite dargestellt.

Zusätzliche beziehungsweise ergänzende Förderbeiträge für energetisch pionierhafte Bauten und erneuerbare Energieträger werden von vielen Wohngemeinden und von regionalen Energieversorgern ausgerichtet.

 
Kanton Bern
Der Kanton Bern fördert das Bauen nach den Standards von Minergie und Minergie-P, den Einsatz von Holzenergie,die Installation von Sonnenkollektoren sowie den Ersatz von Elektroheizungen. Zusätzlich sind unter Umständen Beiträge für Pilot- oder Demonstrationsanlagen erhältlich. Diese Beiträge werden individuell beurteilt.
 
Unterstützt werden die Besitzer von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern, Neubauten und Sanierungen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
  • Sanierungen im Minergie-Standard: Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Energiebezugsfläche ab 100 m² erhalten mindestens eine Pauschale von Fr. 15'000.-.
  • Neubauten und Sanierungen, die den Standard Minergie-P erfüllen (Ein- und Mehrfamilienhäuser mit einer Energiebezugsfläche von mindestens 100 m²). Dafür werden mindestens pauschal Fr. 25'000.- ausgerichtet.
  • Der Einbau von Sonnenkollektoren ab 10 m² Absorberfläche wird mit einem Betrag von Fr. 200.- pro m² unterstützt.
  • In Ein- (20 bis 70 kW-Leistung) und Mehrfamilienhäusern (ab 70 kW) wird der Einsatz von vollautomatischen Holzfeuerungen gefördert, wenn damit mindestens 75 % der Heizenergie erzeugt wird. Unterstützt werden Neuanlagen und der Kesselersatz.
  • Wärmenetze, das heisst Wärmelieferungen an Dritte, sind ebenfalls beitragsberechtigt, wenn dafür ein erneuerbarer Energieträger oder Abwärme genutzt wird.
  • Der Ersatz bestehender Elektroheizungen durch erneuerbare Wärmeerzeuger ist ebenfalls beitragsberechtigt. Für den Einbau einer hydraulischen Heizwärmeverteilung werden zusätzlich Fr. 10'000.- ausbezahlt.
Zu beachten ist generell: Die Beitragsgesuche sind auf jeden Fall vor Baubeginn, in der Regel aber 15 Arbeitstage davor einzureichen. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite des Amtes für Umweltkoordination und Energie des Kantons Bern erhältlich (www.bve.be.ch).


Kanton Zürich
Der Kanton Zürich setzt für seine Unterstützungsbeiträge ausschliesslich energieeffiziente Gebäudesanierungen voraus. Ausserdem werden der Einsatz von Sonnenkollektoren, der Ersatz von Elektroheizungen sowie der Einbau leistungsstarker Holzheizungen und die Abwärmenutzung gefördert.
 
Das kantonale Förderprogramm Energie sieht folgende Beiträge vor:
  • Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern nach Minergie-Standard. Die Beiträge des nationalen Gebäudeprogramms werden dafür aufgestockt.
  • Für neue Holzheizungen bei einem Wärmebedarf von mindestens 300 kW.
  • Thermische Solaranlagen mit mehr als 3 m² Kollektorenfläche bei Neubauten und bestehenden Objekten.
  • Abwärmenutzung aus Wasser, Abwasser und weiteren gebäudeexternen Prozessen mithilfe einer Wärmepumpe.
  • Erweiterung von Wärmenetzen, die mit Holz respektive Abwärme betrieben werden.
  • Ersatz von Elektro-Widerstandsheizungen mit Erdsonde-Wärmepumpen.
Für Subventionsbeiträge bis Fr. 100'000.- gelten pauschale Beitragssätze. Es ist kein Nachweis der nicht amortisierbaren Mehrinvestition einzureichen.



Text: hausinfo und Faktor Journalisten
Bild: hausinfo


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Datum: 08.02.2012
Letzte Aktualisierung: 23.12.2011
URL: http://www.hausinfo.ch/home/de/gebaeude/energie/foerderbeitraege.html