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Das nationale Gebäudeprogramm

Anfang 2010 haben Kantone und Bund das Gebäudeprogramm gestartet. In den nächsten zehn Jahren werden damit die energetische Sanierung von Gebäuden und der Einsatz erneuerbarer Energien gefördert. Auf www.dasgebaeudeprogramm.ch können die Gesuchsunterlagen bezogen werden.

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist 2010 gestartet und hat das Ende 2009 ausgelaufene Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappens abgelöst. Damit verbunden war eine Änderung in der Förderpraxis: Beitragsberechtigt ist neu die Sanierung von Einzelbauteilen wie zum Beispiel den Ersatz veralteter Fenster oder die Wärmedämmung an Wänden, Dach und im Innern. Bis 2020 stehen insgesamt bis 300 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, als Förderbeitrag für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Damit wird aus heutiger Sicht angestrebt, den CO2-Austoss bis in Jahr 2020 um ca. 2,2 Mio. Tonnen zu reduzieren. Um die finanzielle Unterstützung durch das Gebäudeprogramm zu beantragen, ist die zentrale Webseite www.dasgebaeudeprogramm.ch anzugehen. Alternativ dazu ist auch die Anfrage an die kantonalen Energiefachstellen zu empfehlen, da einzelne Kantone ein ergänzendes Förderprogramm für erneuerbare Energien, die Abwärmenutzung und haustechnische Installationen lanciert haben. Zudem werden Gebäudesanierungen, welche den Minergie-Standard erfüllen mit einem finanziellen Bonus belohnt.

Im vergangenen Jahr 2010 sind bereits 30'000 Gesuche zur Sanierung der Gebäudehülle eingegangen; beantragt wird eine Fördersumme von insgesamt 244 Mio. Franken. Auch in den ersten Monaten des laufenden Jahres war keine abnehmende Tendenz beim Gesuchseingang zu beobachten. Dadurch werden die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel von rund 133 Mio. Franken allerdings überbeansprucht. Konkret: die Fördermittel für das Jahr 2011 waren bereits zu Jahresbeginn verpflichtet, weshalb unter anderem der spezifische Beitrag für den Fensterersatz um 40 Prozent gesenkt worden ist.

Getragen wird das Gebäudeprogramm von Kantonen, zusammengeschlossen in der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), und Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die EnDK ist für die Programmumsetzung verantwortlich. Im Anschluss an die Bundesratssitzung vom 5. März 2010 haben Bund und Kantone eine Programmvereinbarung über die nächsten fünf Jahre unterzeichnet. Sie regelt unter anderem, dass die Bedingungen für Fördergesuche im Bereich Gebäudehülle in allen Kantonen einheitlich sind.


Anforderungen für Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm
 
Förderbeiträge «Das Gebäudeprogramm»
Minergie 2009 (mit Bonus in mehreren Kantonen)
Richtwert für das gesetzliche Minimum
Wände / Dach
Minimal 16 cm Wärmedämmung
16 bis 20 cm Wärmedämmung. Verlust pro Jahr: 2 Liter Öl pro m2 Wand
14 cm Wärmedämmung
Fenster
Fenster mit Dreifachverglasung
Wärmeschutzverglasung (drei Scheiben)
Doppelverglasung
Estrichboden / Kellerdecke
Minimal 14 cm Wärmedämmung
8 bis 14 cm Wärmedämmung
 



Text: hausinfo


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Letzte Aktualisierung: 23.12.2011