Das nationale Gebäudeprogramm
Anfang 2010 haben Kantone und Bund das Gebäudeprogramm gestartet. Bis 2020 wird damit die energetische Sanierung von Gebäuden gefördert. Auf www.dasgebaeudeprogramm.ch können die Gesuchsunterlagen bezogen werden.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist 2010 gestartet und hat das Ende 2009 ausgelaufene Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappens abgelöst. Damit verbunden war eine Änderung in der Förderpraxis: Beitragsberechtigt ist dadurch die Sanierung der Gebäudehülle, der Ersatz veralteter Fenster oder die Wärmedämmung an Wänden, Dach und im Gebäudeinnern. Bis 2020 stehen insgesamt bis 300 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, als Förderbeitrag für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Damit wird aus heutiger Sicht angestrebt, den CO2-Austoss bis in Jahr 2020 um ca. 2,2 Mio. Tonnen zu reduzieren. Vorgehen und Gesuche für eine finanzielle Unterstützung durch das Gebäudeprogramm sind auf der Webseite www.dasgebaeudeprogramm.ch angegeben respektive erhältlich. Alternativ dazu ist auch die Anfrage an die kantonalen Energiefachstellen zu empfehlen, da einzelne Kantone ein ergänzendes Förderprogramm für erneuerbare Energien, die Abwärmenutzung und haustechnische Installationen lanciert haben. Zudem werden Gebäudesanierungen, welche den Minergie-Standard erfüllen, häufig mit einem finanziellen Bonus belohnt.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist 2010 gestartet und hat das Ende 2009 ausgelaufene Gebäudeprogramm der Stiftung Klimarappens abgelöst. Damit verbunden war eine Änderung in der Förderpraxis: Beitragsberechtigt ist dadurch die Sanierung der Gebäudehülle, der Ersatz veralteter Fenster oder die Wärmedämmung an Wänden, Dach und im Gebäudeinnern. Bis 2020 stehen insgesamt bis 300 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, als Förderbeitrag für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Damit wird aus heutiger Sicht angestrebt, den CO2-Austoss bis in Jahr 2020 um ca. 2,2 Mio. Tonnen zu reduzieren. Vorgehen und Gesuche für eine finanzielle Unterstützung durch das Gebäudeprogramm sind auf der Webseite www.dasgebaeudeprogramm.ch angegeben respektive erhältlich. Alternativ dazu ist auch die Anfrage an die kantonalen Energiefachstellen zu empfehlen, da einzelne Kantone ein ergänzendes Förderprogramm für erneuerbare Energien, die Abwärmenutzung und haustechnische Installationen lanciert haben. Zudem werden Gebäudesanierungen, welche den Minergie-Standard erfüllen, häufig mit einem finanziellen Bonus belohnt.
Bis Ende 2011 sind bereits 50'000 Gesuche zur Sanierung der Gebäudehülle eingegangen; beantragt wird eine Fördersumme von insgesamt rund 480 Mio. Franken. Da Sanierungen Zeit brauchen, wurden im 2010 erst gut 5'000 Projekte abgeschlossen und 23 Mio. Franken ausbezahlt. 2011 wurden inzwischen über 20'000 Projekte im Umfang von 135,5 Mio. Franken abgewicklet.
Getragen wird das Gebäudeprogramm von Kantonen, zusammengeschlossen in der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), und Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die EnDK ist für die Programmumsetzung verantwortlich. Im Anschluss an die Bundesratssitzung vom 5. März 2010 haben Bund und Kantone eine Programmvereinbarung über die nächsten fünf Jahre unterzeichnet. Sie regelt unter anderem, dass die Bedingungen für Fördergesuche im Bereich Gebäudehülle in allen Kantonen einheitlich sind.
Getragen wird das Gebäudeprogramm von Kantonen, zusammengeschlossen in der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK), und Bund, vertreten durch das Bundesamt für Energie (BFE) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Die EnDK ist für die Programmumsetzung verantwortlich. Im Anschluss an die Bundesratssitzung vom 5. März 2010 haben Bund und Kantone eine Programmvereinbarung über die nächsten fünf Jahre unterzeichnet. Sie regelt unter anderem, dass die Bedingungen für Fördergesuche im Bereich Gebäudehülle in allen Kantonen einheitlich sind.
| Anforderungen für Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Förderbeiträge «Das Gebäudeprogramm» | Minergie 2009 (mit Bonus in mehreren Kantonen) | Richtwert für das gesetzliche Minimum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wände / Dach | Minimal 16 cm Wärmedämmung | 16 bis 20 cm Wärmedämmung. Verlust pro Jahr: 2 Liter Öl pro m2 Wand | 14 cm Wärmedämmung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fenster | Fenster mit Dreifachverglasung | Wärmeschutzverglasung (drei Scheiben) | Doppelverglasung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Estrichboden / Kellerdecke | Minimal 14 cm Wärmedämmung | 8 bis 14 cm Wärmedämmung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Text: hausinfo
Datum:
22.05.2012
Letzte Aktualisierung:
16.05.2012
URL:
http://www.hausinfo.ch/home/de/gebaeude/energie/foerderbeitraege/Stiftung-Klimarappen.html
Möchten Sie den Energieverbrauch einer Immobilie erfahren? Oder steht die Sanierung Ihres Eigenheims an? «Haus-Check» gibt verlässliche Antworten auf Ihre Energiefragen.