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Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen

Wer Strom aus erneuerbaren Energiequellen produziert, kann sich um eine kostendeckende Einspeisevergütung bewerben. Ohne zusätzliche Mittel, die das Parlament erst noch bewilligen muss, können allerdings keine neuen Projekte mehr gefördert werden.  

Besitzer von Photovoltaikanlagen haben seit Anfang 2009 Anspruch auf eine kostendeckende Einspeisevergütung.(msc) Besitzer von Photovoltaikanlagen und anderen Kraftwerken (Wind, Biomasse, Wasserkraft, Geothermie) haben seit 2009 grundsätzlich Anspruch auf eine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) – vorausgesetzt, sie liefern den gesamten produzierten Strom an die Netzgesellschaft ab. Ziel der KEV ist, die noch nicht rentable Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu entschädigen und zu fördern. Damit soll der Anteil erneuerbarer Energien gesteigert werden; im Jahr 2006 lag er bei nur 16,5 % des gesamten Endenergieverbrauchs. Ohne Wasserkraft lag der Anteil des Ökostroms am Schweizerischen Gesamtverbrauch im vergangenen Jahr unter 5 Prozent. Weil der Fördertopf für grünen Strom derzeit jedoch ausgeschöpft ist, werden sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Photovoltaik auf eine Warteliste gesetzt. Die nationale Netzgesellschaft swissgrid zahlt über 300 Millionen Franken jährlich an Einspeisevergütungen aus. Das Parlament wird jedoch über eine Aufstockung der finanziellen Mittel beraten, damit insbesondere zusätzliche Photovoltaikprojekte gefördert werden können.


Wer erhält wie viel?
Bei den Photovoltaikanlagen gibt es detaillierte Abstufungen, für welche Art von Anlage und für welche Grösse wie viel vergütet wird:

Die Tarife für Strom aus Photovoltaikanlagen
KategorieGrössenklassen in kWp Investitionskosten gemäss Referenz-Offerten in Fr./kWpTarife 2009 in Fr./kWh
Tarife ab 2010 (nur für Neuanlagen)
Freistehend<10 
10-30  
30-100   
>100
8'100
7'000 
6'500
6'000
0.65
0.54
0.51 
0.49
53.3
44.3
41.8
40.2
Angebaut<10
10-30 
30-100
>100
9'500
8'500
8'000
7'500
0.75 
0.65
0.62 
0.60
61.5
53.3
50.8
49.2
Integriert<10
10-30
30-100
>100
11'600
10'100
  9'100
  8'000
0.90
0.74
0.67 
0.62
73.8
60.7
54.9
50.8
Quelle: Bundesamt für Energie (BFE), Angaben ohne Gewähr


Für Wohneigentümer interessant dürfte in den meisten Fällen jeweils die kleinsten Anlagen der Kategorien «angebaut» und «integriert» sein. Um die Leistung von 1 kWp (Kilowatt Peak) zu erreichen, ist mit modernen Solarzellen eine Fläche von rund 8 m² notwendig. Diese produziert jährlich etwa 950 kWh Strom.

Am besten bezahlt wird diese Energie, wenn die Anlage «integriert» ist. Das heisst, sie übernimmt neben der Stromproduktion als Teil des Gebäudes eine weitere Funktion, zum Beispiel anstelle von Ziegeln im Dach, von Fassadenelementen in der Hauswand oder als schattenspendendes Vordach. So erhält der Besitzer immerhin jährlich Fr. 855.- von der Netzgesellschaft zurückvergütet (950 kWh x Fr. 0.90).

«Angebaut» sind Anlagen, die am Gebäude montiert werden, ohne eine zusätzliche Funktion zu übernehmen.«Angebaut» sind Anlagen, die am Gebäude montiert werden, ohne eine zusätzliche Funktion zu übernehmen. In die Kategorie «freistehend» dürften schliesslich vor allem kommerzielle Anlagen fallen, das Kraftwerk auf dem Mont Soleil beispielsweise gehört dazu. Da immer leistungsfähigere Solaranlagen entwickelt werden, passt sich die Vergütung mit den Jahren nach unten an. Massgebend für die Anpassung sind die Leistungen einer Referenzanlage auf dem jeweils neusten Stand. Für 2010 ist eine erste Senkung um 8 % Prozent geplant.


Wartelisten und ein faktischer Eingabestopp
Der Fördertopf für grünen Strom ist derzeit ausgeschöpft. Seit Mai 2008 sind so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel der KEV erreicht ist. Bislang werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft (bis 10 Megawatt), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse auf eine Warteliste gesetzt, die in etwa zwei Jahren abgetragen sein soll. 

Finanzierung durch Strombezüger
Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung werden ab dem 1. Januar 2009 maximal 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze geschlagen. Den Aufschlag können die Netzbetreiber auf die Endkunden überwälzen – die Strombezüger finanzieren also die Einspeisevergütung. Damit stehen jedes Jahr rund 320 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Summe wird auf die verschiedenen Energieträger verteilt. 



Text: hausinfo
Bilder: SSES (Karl-Heinz Hug, Brigitte Marassi)


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Letzte Aktualisierung: 23.12.2011