Architektenvertrag: Schon im Vornherein klüger sein
Die Kosten im Griff haben
Maffioletti rät allen Bauherren zum Abschluss eines Architektenvertrags. «Der Aufwand für die Vertragsprüfung ist im Vergleich zu den Kosten, die aufgrund eines mangelhaften Vertrags anfallen, gering», meint der Rechtsanwalt. Der Vertrag kann zwar nicht jedes Detail regeln, leiste aber gute Dienste, was gerade auch bei den Kostenprognosen vorteilhaft sei. Kostenüberschreitungen führen am häufigsten zu Auseinandersetzungen zwischen Bauherr und Architekt, sagt Lukas Manuel Herren, Sekretär des Hauseigentümerverbands Bern und Umgebung: «Ein Bau erfordert seitens der Bauherren eine grosse Vorstellungskraft, damit sie die Wirkung von grossflächigen Farben und Materialien visualisieren können. Zudem ist eine sorgfältige Betreuung durch den Architekten notwendig, damit den Bauherren die Konsequenzen ihrer Entscheide bewusst sind.» Ist dies nicht gegeben, kommt es zu Planänderungen, was bei einem laufenden Projekt mit hohen Kosten verbunden sein kann.
Wahl des Architekten wichtig
Herren empfiehlt nebst dem Abschluss eines Architektenvertrags, der insbesondere bei komplexen Bauvorhaben Sinn mache, bereits bei der Wahl des Architekten grosse Sorgfalt walten zu lassen. So solle man nicht einfach einen Architekten aus dem Telefonbuch wählen, sondern Referenzen einholen, damit es gar nicht erst zu unliebsamen Überraschungen kommt. «Manche Architekten erstellen grossartige Konzepte, eignen sich jedoch nicht für die Bauleitung. Bei den Referenzen scheidet sich schnell die Spreu vom Weizen», weiss Herren. Zu Vorsicht mahnt er hingegen bei vorgängigen Freundschaften zwischen einem Bauherrn und einem Architekten, da man hier oft befangen sei und deshalb nicht entschieden genug auftreten könne. Weil der Architektentitel in der Schweiz nicht geschützt ist, empfiehlt Maffioletti zudem, vor einem Vertragsabschluss die Qualifikationen des Architekten zu prüfen oder einen Architekten zu beauftragen, der Mitglied beim SIA ist.
Text: hausinfo
Bild: ImagePoint (gpichler.com)
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