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Abtretung der Liegenschaft im Erbgang

Sind bei einem Erbgang mehrere Erben vorhanden, bereitet die Suche nach gerechten Lösungen oft Kopfzerbrechen.
 
(mas) Hauptbestandteil des Vermögens einer Familie bildet meist das Wohnhaus oder die Eigentumswohnung. Im Erbvertrag oder im Testament wird geregelt, wer im Todesfall die Liegenschaft erhält. Für die Übertragung nach dem Tod ist ferner ein Erbteilungsvertrag mit der Erbengemeinschaft nötig.
 
Der Pflichtteilschutz
Ehegatten, Nachkommen und Eltern (falls keine Nachkommen existieren) erhalten in jedem Fall von Gesetzes wegen einen festen Teil des Erbes zugesprochen, den so genannten «Pflichtteil». Den Rest des Vermögens, die so genannte «freie Quote», kann der Erblasser nach Belieben verteilen, auch an zusätzliche Personen (z.B. Konkubinatspartner) oder an Institutionen.
 
Erbteilung unter mehreren Nachkommen
Wird eine Liegenschaft einer Tochter oder einem Sohn als Alleineigentum zugewiesen, dann müssen die Geschwister entsprechend ausgezahlt werden.
 
 
Text: hausinfo

Letzte Aktualisierung: 02.02.2011