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Erbteilungsvertrag: Haus oder Geld?

Das folgende Beispiel zeigt, wie ein Erbteilungsvertrag zwischen mehreren Erben aussieht, wenn eine Liegenschaft einem einzelnen Nachkommen als Alleineigentum zugewiesen wird.
 
(mas) Die Erbengemeinschaft besteht aus vier Nachkommen, beide Ehegatten sind verstorben. Die Liegenschaft mit einem Verkehrswert (festgelegt vom Hauseigentümerverband) von Fr. 560'000.- (der so genannte Anrechnungswert) soll eine Tochter im Alleinbesitz erhalten. Zuerst muss nun der Wert ihres Erbteils errechnet werden, damit sie ihre Geschwister entsprechend auszahlen kann:
 
  1.  In diesem Beispiel gewährt der Erblasser der Tochter, die das Haus übernimmt, einen Abzug von zehn Prozent auf dem Anrechnungswert. Zwischentotal: 560'000 – 56'000 = 504'000.-
  2. Auf der Liegenschaft lastet eine Hypothek von Fr. 200'000.-, Fr. 30'000.- davon sind bereits abbezahlt. Die verbleibenden Fr. 170'000.- werden vom Anrechnungswert angezogen. Zwischentotal: Fr. 504'000 – Fr. 170'000 = Fr. 334'000.-
  3. Dieser Betrag wird nun durch die vier Erben geteilt: Fr. 334'000 / 4 = Fr. 83'500.-
  4. Die Tochter muss nun innert zehn Tagen nach Grundbucheintrag an ihre drei Geschwister je Fr. 83'500.-
  5. auszahlen. Um das zu finanzieren, hat sie die Möglichkeit, den Schuldbrief wieder auf die ursprüngliche Höhe von Fr. 200'000.- zu belehnen: Die Differenz kann sie zur Auszahlung verwenden. Zur weiteren Finanzierung kann sie den Schuldbrief erhöhen oder im 2. Rang einen neuen Schuldbrief errichten.
Ein Erbteilungsvertrag darf dem Grundbuchamt erst angemeldet werden, wenn die Finanzierung gesichert ist. Manche Grundbuchämter verlangen, dass die Unterschriften beglaubigt sind. Es empfiehlt sich daher, vorgängig die nötigen Abklärungen zu treffen. Achtung: Im Kanton Bern wird beim Erbgang der Grundbucheintrag nicht automatisch geändert. Die Erben müssen via Notar die Erbgangsurkunde vorweisen, sonst bleibt der Erblasser als Eigentümer eingetragen.
 
 
Text: hausinfo

Letzte Aktualisierung: 18.03.2009