Abtretung der Liegenschaft zu Lebzeiten
Das Wichtigste in Kürze
Eine Abtretung ist schon zu Lebzeiten möglich
- Vorgängig soll aber geklärt werden, was dann zum Leben bleibt.
- Anhaltspunkte für den Preis gibt eine Verkehrswertexpertise.
- Rabatte sind möglich im Umfang von maximal der verfügbaren Quote.
Für die Bezahlung kommen in Frage
- Bankhypotheken
- Private Darlehen
- Erbvorbezug
- Verrechnung mit Wohnrecht
Sicherungen gegen Verkauf bei Übernahme unter dem Verkehrswert sind
- Gewinnanspruch
- Vorkaufsrecht
- Rückkaufsrecht
- Kaufsrecht
Eine Zuweisung im Erbfall kann durch entsprechende Teilungsvorschriften im Testament oder Erbvertrag verfügt werden. Zur Übertragung der Liegenschaft bedarf es noch eines Erbteilungsvertrags mit der Erbengemeinschaft.
Text: Beobachter-Buchverlag
Titel: «Testament Erbschaft»
Auszug aus dem Kapitel: «Wer erhält das Haus?»
Autor: Benno Studer
Letzte Aktualisierung:
02.02.2011

