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Abtretung der Liegenschaft zu Lebzeiten

Das Wichtigste in Kürze
 
Eine Abtretung ist schon zu Lebzeiten möglich
  • Vorgängig soll aber geklärt werden, was dann zum Leben bleibt.
  • Anhaltspunkte für den Preis gibt eine Verkehrswertexpertise.
  • Rabatte sind möglich im Umfang von maximal der verfügbaren Quote.
Für die Bezahlung kommen in Frage
  • Bankhypotheken
  • Private Darlehen
  • Erbvorbezug
  • Verrechnung mit Wohnrecht
Sicherungen gegen Verkauf bei Übernahme unter dem Verkehrswert sind
  • Gewinnanspruch
  • Vorkaufsrecht
  • Rückkaufsrecht
  • Kaufsrecht
Eine Zuweisung im Erbfall kann durch entsprechende Teilungsvorschriften im Testament oder Erbvertrag verfügt werden. Zur Übertragung der Liegenschaft bedarf es noch eines Erbteilungsvertrags mit der Erbengemeinschaft.
  
 
Text: Beobachter-Buchverlag
Titel: «Testament Erbschaft»
Auszug aus dem Kapitel: «Wer erhält das Haus?»
Autor: Benno Studer
Beobachter-Buchverlag

Letzte Aktualisierung: 02.02.2011

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