Seite drucken

Finanzielle Abklärungen vor der Nachlassplanung

Folgende Abklärungen sollten vor einem Entscheid über das Schicksal der Liegenschaft vorgenommen werden.
 
  • Es ist eine Bestandesaufnahme des ganzen Vermögens zu erstellen. Sind neben der Liegenschaft noch weitere Vermögenswerte vorhanden: Kann mit diesen Werten ein Ausgleich für die andern Kinder geschaffen werden?
  • Welches sind die Einkünfte nach der Hausübertragung (AHV, Pension, Vermögenszinsen)?
  • Welches sind die mutmasslichen Verpflichtungen (Mietzins, Versicherungsprämien etc.)?
  • Wie gut sind wir versichert (Krankheit, Unfall)?
  • Wie sähe die finanzielle Situation aus, wenn wir in ein Altersheim müssten?
 
Grundsätzlich sind die Eltern frei, welchem Kind sie das Haus abtreten wollen. Die Geschwister des Übernehmenden haben dazu überhaupt nichts zu sagen. Allerdings ist es dem Familienfrieden alles andere als förderlich, wenn die Geschwister vom Nachbarn oder am Stammtisch erfahren müssen, das Elternhaus sei einem Bruder verkauft worden. Deshalb sollten die ins Auge gefassten Lösungen nach Möglichkeit mit der ganzen Familie diskutiert werden.
 
 
Text: Beobachter-Buchverlag
Titel: «Testament Erbschaft»
Auszug aus dem Kapitel: «Wer erhält das Haus?»
Autor: Benno Studer
Beobachter-Buchverlag

Letzte Aktualisierung: 29.01.2008

Schnellzugriff

Service-Box

Newsletter abonnieren




Eine Dienstleistung von:

Links