Zu welchem Preis soll die Liegenschaft verkauft werden?
Auch bezüglich Preis haben die Geschwister nichts dreinzureden – wenigstens solange die Verkaufenden noch leben.
Wurde jedoch ein Preis weit unter dem Verkehrswert vereinbart, muss der Käufer oder die Käuferin, wenn der Pflichtteil verletzt wurde, bei der Erbteilung mit einer – oft erheblichen – Aufzahlung rechnen.
Um klare Verhältnisse und eine eindeutige Ausgangslage zu schaffen, empfiehlt sich eine Verkehrswertexpertise. Der Verkehrswert ist nicht identisch mit dem Steuerwert oder dem Brandversicherungswert. Er ist vielmehr jener Wert, den man beim Verkauf der Liegenschaft erzielen könnte. Er ist auch bei der Erbteilung massgebend.
Der Verkehrswert, der durch eine Fachperson (Kreisschätzer, Architektin) zu ermitteln ist, bildet eine Grundlage für allfällige vertretbare Preisreduktionen.
Text: Beobachter-Buchverlag
Titel: «Testament Erbschaft»
Auszug aus dem Kapitel: «Wer erhält das Haus?»
Autor: Benno Studer
Letzte Aktualisierung:
29.01.2008

