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Mediation
Konflikte entstehen in allen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens. Eine Möglichkeit, als Mieter oder Hauseigentümerin bei einer Auseinandersetzung eine Einigung zu erzielen, ist die Mediation. Sie setzt allerdings die freiwillige Teilnahme aller Konfliktparteien voraus.

(ves) Mediation ist ein Verfahren, bei dem der Konflikt aussergerichtlich unter Einbezug eines neutralen Dritten, des Mediators, bearbeitet wird. Die Teilnahme an einer Mediation ist freiwillig. Ein solches Verfahren macht deshalb nur Sinn, wenn sich beide Parteien einig sind, dass ein Konflikt besteht. Es sollte also ein gemeinsamer Interessenskern vorhanden sein (Kindeswohl, Einsparung der Prozesskosten etc.).
 
Mediation für Wohneigentümer
Bei Konflikten zwischen Hauseigentümern wird das Mediationsverfahren eher selten angewandt, da der Konflikt meistens von einer Partei ausgeht und kein gemeinsames Interesse vorhanden ist (z.B. Baum, dessen Äste Schatten auf das Nachbargrundstück werfen). Auseinandersetzungen zwischen Stockwerkeigentümern lassen sich dagegen eher durch ein Mediationsverfahren lösen, da hier durch die Nähe des Zusammenlebens eine Einigung oft im Interesse beider Parteien ist.
 
Mediationsvertrag und Vergleichsvereinbarung
Vor Beginn der eigentlichen Mediation wird ein Mediationsvertrag ausgehandelt, in dem der formelle Rahmen des Meditationsprozesses festgelegt wird. Anschliessend erhält jede Partei die Gelegenheit, den Sachverhalt aus ihrer Sicht darzustellen. Alle Konfliktpunkte werden herausgearbeitet, damit Lösungen gesucht werden können. Wird eine Übereinkunft getroffen, wird diese in einer schriftlichen Vergleichsvereinbarung festgehalten.

Phasen der Mediation
Es werden sieben Phasen der Mediation unterschieden:
  • Einführung, Erarbeitung der Mediationsvereinbarung
  • Darstellung der Interessen, Positionen und Streitfragen
  • Erarbeitung von Prioritäten, Alternativen, Kriterien
  • Verhandlung und Entscheidung
  • Festhalten der Vereinbarungen
  • Abschluss des Verfahrens und rechtliche Prüfung
  • Vollzug der Vereinbarung

Wahl des richtigen Mediators
Der Mediator hat als neutraler Dritter die Aufgabe, die Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien zu fördern. Er ist interessenunabhängig, allen Parteien gleichermassen verpflichtet und sorgt für einen fairen und transparenten Ablauf der Mediation. Ausgebildete Mediatoren sind oft in der Wirtschaft oder in der Verwaltung tätig und beschäftigen sich mit der Führung und Schulung von Personal.

Bei der Wahl des Mediators sollte man verschiedene Punkte beachten:

  • Hat die Fachperson eine qualifizierte Ausbildung absolviert (Fachhochschule, Verband etc.)?
  • Besitzt die Fachperson Erfahrung in dem Bereich, um den es geht?
  • Sind die Spesen- und Honoraransätze transparent?
  • Ist die Fachperson in rechtlichen und/oder psychosozialen Belangen ausgebildet? Das kann je nach Situation und Thema von Vorteil sein.

Text: hausinfo
Datum: 10.09.2010
Letzte Aktualisierung: 03.06.2009
URL: http://www.hausinfo.ch/home/de/recht/mediation.html