Checkliste: So prüfen Sie Ihren Mietvertrag

Checkliste: So prüfen Sie Ihren Mietvertrag

Gibt der Vermieter den aktuellen Hypothekarzins als Basis an? Den jeweils gültigen Satz können Sie bei der Kantonalbank erfragen.Hypothekarzins
Gibt der Vermieter den aktuellen Hypothekarzins als Basis an? Den jeweils gültigen Satz können Sie bei der Kantonalbank erfragen. Stimmt der angegebene Zinssatz nicht mit dem aktuellen überein, fragen Sie nach den Gründen.


Landesindex der Konsumentenpreise

Ist der Vertrag nicht auf dem aktuellen Indexstand berechnet, fragen Sie den Vermieter nach den Gründen.

Mietzinsvorbehalt
Hat der Vermieter vermerkt, dass er mit dem Mietzins nicht den vollen zulässigen Ertrag erwirtschaften kann? Ein solcher Hinweis muss klar beziffert sein, entweder in Prozent oder mit dem Frankenbetrag, um den der Mietzins erhöht werden kann. Steht ein solcher Mietzinsvorbehalt im Vertrag, kann der Vermieter jederzeit die entsprechende Mietzinserhöhung vornehmen. Sie Ihrerseits können die Erhöhung aber anfechten und damit überprüfen lassen.

Nebenkosten
Im Vertrag müssen alle Nebenkosten ausdrücklich und Punkt für Punkt aufgezählt sein. Was nicht separat aufgezählt ist, gilt als im Nettomietzins enthalten und darf vom Vermieter nicht zusätzlich verrechnet werden.

Mietkaution
Wie hoch ist die Mietkaution bzw. das Depot? Mehr als drei Monatsmieten darf der Vermieter nicht verlangen – ob Brutto- oder Nettomieten, ist je nach Kanton unterschiedlich. Das Geld dient als Sicherheit, dass Sie Ihren Verbindlichkeiten nachkommen – vor allem auch beim Auszug. Der Vermieter muss dafür bei einer Bank ein spezielles Sperrkonto auf Ihren Namen eröffnen, auf das weder Sie noch er Zugriff haben.

Hausordnung
In welchem Ton ist die Hausordnung gehalten? Gibt es viele Verbote, viele komplizierte Regeln, zum Beispiel wer wann die Waschküche benutzen darf? Die Hausordnung ist nicht belanglos. Wenn Sie sich wiederholt nicht daran halten, kann der Vermieter Ihnen unter Umständen ausserordentlich kündigen.

Kündigung
Welche Kündigungsfristen gelten gemäss Mietvertrag? Üblich sind drei Monate. Auf wann können Sie kündigen: auf Ende des Halbjahrs, auf die ordentlichen Kündigungstermine, auf Ende jeden Monats?

Das Gesetz verlangt, dass Untermiete grundsätzlich möglich sein muss. Teilkündigungsklausel
Wenn Sie mit Kollegen oder der Partnerin eine Wohnung mieten: Gibt es eine Klausel, wie einzelne Mitglieder einer Wohngemeinschaft aus dem Vertrag ausscheiden können, ohne dass die andern auch kündigen müssen? Es lohnt sich, eine solche Formulierung mit dem Vermieter auszuhandeln.


Untermiete

Verbietet der Vertrag Untermiete? Dann ist er in diesem Punkt nicht gültig. Das Gesetz verlangt, dass Untermiete grundsätzlich möglich sein muss. Der Vermieter hat aber das Recht zu wissen, wer der Untermieter ist und wie viel Mietzins Sie verlangen.


Text: Beobachter-Buchverlag
Titel: «Mein Recht im Alltag. Der grosse Schweizer Rechtsratgeber»
Auszug aus dem Kapitel: «Mietrecht»
Autor: Dominique Strebel

Beobachter


Bilder: Gebäudeversicherung Bern und hausinfo

Letzte Aktualisierung: 05.08.2009

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