Hausinfo

Schlichtungsbehörde für Mieter und Hauseigentümer

Beraten, vermitteln, entscheiden: Dies sind die Hauptaufgaben der Schlichtungsbehörde («Mietamt») für Mieter und Hauseigentümer. Die Schlichtungsinstanz gilt als Service public und ist im Gesetz verankert.
 
So viel ist klar: Jeder Mieter und jeder Hauseigentümer kann sich in der Schweiz an eine Schlichtungsbehörde wenden, falls es zu einem Konflikt zwischen den beiden Parteien kommt. Unterschiedlich ist allerdings, wie sich diese Schlichtungsinstanz, oder auch Mietamt genannt, organisiert. Das schweizerische Mietrecht (OR) schreibt zwar vor, dass diese Dienstleistung flächendeckend angeboten werden muss, lässt den Kantonen aber in der Gestaltung grossen Spielraum.
 
Folgende Organisationsformen haben sich in der Schweiz durchgesetzt:
  • Ein Kanton bietet eine Schlichtungsstelle für die gesamte Kantonsbevölkerung an.
  • Jede Gemeinde führt eine eigene Schlichtungsstelle, oder mehrere Gemeinden führen gemeinsam eine solche Stelle.
  • Pro Bezirk bietet der Kanton eine Schlichtungsstelle an.
  • Mit der Inkraftsetzung der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) per 1. Januar 2011 wurde das Schlichtungswesen neu organisiert: im Kanton Bern gibt es nun lediglich vier regionale Schlichtungsbehörden:
    - Berner Jura-Seeland
    - Emmental-Oberaargau
    - Bern-Mittelland
    - Oberland
Aufgaben der Schlichtungsbehörden
Die Schlichtungsbehörden haben den Auftrag, die Parteien zu beraten, zwischen ihnen zu vermitteln und wenn möglich eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn die Parteien es verlangen, amtet die Schlichtungsbehörde als Schiedsgericht. In diesem Fall ist ihr Entscheid endgültig und kann nicht mehr an den Richter weiter gezogen werden. 
 

Text: Hauseigentümerverband Bern und Umgebung und hausinfo

Datum: 22.05.2012
Letzte Aktualisierung: 20.09.2011
URL: http://www.hausinfo.ch/home/de/recht/mietrecht/schlichtungsbehoerde.html