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So klappt's auch mit den Nachbarn

Sommerzeit ist Grillzeit! Angenehm laue Abende stehen an, wir haben Freunde eingeladen und freuen uns auf feine Grilladen bei gemütlichem Beisammensein im Garten oder auf dem Balkon. Wir sagen Ihnen, was erlaubt ist und wie Sie einen Streit mit den Nachbarn vermeiden.  
  
Grillieren kann Lärm, herumfliegende Kohle- oder Holzpartikel, Rauch und unangenehme Gerüche verursachen, die unsere Nachbarn belästigen.(ted) Des einen Freud, des andern Leid. Dass eine gemütliche Grillparty im Garten oder auf dem Balkon nicht nur Freude verbreitet, davon zeugen zahlreiche Nachbarschaftsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang. Denn auch wer keine grosse Sause veranstaltet, Grillieren kann Lärm, herumfliegende Kohle- oder Holzpartikel, Rauch und unangenehme Gerüche verursachen. All das kann, wenn es übermässig vorkommt, unsere Nachbarn belästigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich als Eigentümer auf dem eigenen Grundstück oder als Mieter auf dem Balkon, einem Gartenanteil oder einer anderen Aussenfläche aufhält, die ausschliesslich den Bewohnern einer bestimmten Wohnung zur Verfügung steht. Auch diese Bereiche sind Privatsphäre und können grundsätzlich nach Belieben genutzt werden. Lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:




Wie häufig darf ich in meinem Garten oder auf meinem Balkon grillieren?
Das ist im Prinzip jeden Tag möglich. Nicht erlaubt ist, den Nachbarn durch üble Dünste oder Gerüche zu belästigen. Das können - wenn sie täglich auftreten - stark riechende Grilladen sein, meist aber ist es Rauch. Ein Nachbar muss zwar Rauch bis zu einem gewissen Grad tolerieren, wenn er aber dauernd in einer Rauchwolke sitzt, handelt es sich um eine übermässige Einwirkung, gegen die er sich wehren kann.
 
Wie spät in die Nacht hinein darf ich grillieren?

Grillieren an sich verursacht keinen Lärm. Das Problem ist vielmehr, dass man das Grillgut zusammen mit den Gästen an einer gemütlichen Tafel auch geniessen möchte. Wenn die Grillparty bis nach 22.00 Uhr dauert, ist es ratsam, dies vorgängig mit den Nachbarn abzumachen, denn spätestens nach 22.00 Uhr müsste man eigentlich auf Zimmerlautstärke zurückgehen oder die Gesellschaft in das Wohnungsinnere verlegen. Nach Eintritt der Nachtruhezeit um 22.00 Uhr ist aber auch hier die Zimmerlautstärke zu beachten. D.h., Gespräche dürfen in anderen Wohnungen nicht gehört werden.


Wie lassen sich Streitigkeiten wegen des Grillierens vermeiden?
Ärger lässt sich vermeiden, wenn Eigentümer und Mieter gerade auf dem Balkon abdeckbare elektrische oder gasbetriebene Grillgeräte benutzen. Dabei lohnt es sich, ein hochwertiges Grillgerät anzuschaffen, bei welchem sich die Geruchsemissionen reduzieren lassen. Zudem sollte stark fettiges Fleisch in einer Alufolie gegrillt werden.
 
Eine grössere Grillparty bei den Nachbarn anzukündigen, ist oftmals ein guter Weg, unangenehme Situationen mit genervten Nachbarn zu umgehen.

Im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens ist aber auch beim Grillieren eine gewisse Zurückhaltung, sowohl im Garten als auch auf dem Balkon, ratsam. Wenn alle Beteiligten den gesunden Menschenverstand walten lassen und mit Masshaltung jedes Einzelnen lassen sich so manche Nachbarschaftskonflikte vermeiden. Unser Tipp zum Schluss: Damit sich Ihre Nachbarn von Ihrem Grillfest nicht gestört fühlen, laden Sie sie doch gleich mit ein!



Text: hausinfo
Bild: ImagePoint (Bildagentur Waldhäusl)


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Letzte Aktualisierung: 26.01.2012

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