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Erneuerungsfonds
Weil Sanierungen teuer sind, tun Stockwerkeigentümer gut daran, einen Erneuerungsfonds zu errichten.

(mei) Ein Erneuerungsfonds dient im Stockwerkeigentum dazu,
Sanierungsarbeiten an der Gesamtliegenschaft, wie beispielsweise die Gesamterneuerung des Dachs oder der Gebäudehülle, zu finanzieren. Gespiesen wird er durch jährliche Einzahlungen, welche die einzelnen Stockwerkeigentümer anhand der Grösse ihrer
Wertquote leisten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die grossen finanziellen Belastungen durch Renovationen über die Jahre verteilt und somit abgefedert werden können.
Erneuerungsfonds bringt Vorteile
Ob ein Erneuerungsfonds ins Leben gerufen werden soll, ist immer Sache der einzelnen Gemeinschaft, da es keine gesetzliche Verpflichtung zu seiner Errichtung gibt. Für Hans Bättig, Sekretär des HEV Kanton Bern, bringt ein Erneuerungsfonds jedoch klare Vorteile: «Fehlt ein Erneuerungsfonds, muss das Geld für die notwendigen Sanierungen auf einen Schlag aufgetrieben werden. Weil dies oft schwierig ist, wird in einem solchen Fall häufig in Etappen saniert, was die Kosten in die Höhe treiben kann.» Er empfiehlt deshalb allen Stockwerkeigentümern, einen Erneuerungsfonds zu errichten.
Höhe der jährlichen Beiträge
Die Lebensdauer von Dach, Fassade und Gebäudehülle beträgt in der Regel 25 Jahre. Deshalb sollte zu diesem Zeitpunkt der Erneuerungsfonds ausreichend geäufnet sein, damit diese Arbeiten in Auftrag gegeben werden können, ohne dass die Stockwerkeigentümer nachzahlen müssen. Wie hoch der jährliche Beitrag sein sollte und ab welchem Jahr nach der Erstellung der Liegenschaft mit der Äufnung des Erneuerungsfonds begonnen werden sollte, ist umstritten. Die Meinungen schwanken zwischen jährlich 0,2 bis 0,5 % des Gebäudeversicherungswertes.
Bättig empfiehlt, grosszügige Einzahlungen zu machen und allenfalls ein Cap festzusetzen, damit der Fonds 2-10 % des Gebäudeversicherungswerts nicht übersteigt. «Wächst der Fonds jährlich um ein Prozent, stehen die Stockwerkeigentümer bei Erneuerungen auf der sicheren Seite», meint der Experte. Die Gefahr, dass ein hoher Fondsbetrag Luxussanierungen Tür und Tor öffne, schätzt Bättig als äusserst gering ein, zumal dafür Einstimmigkeit notwendig sei.
| Tipps bezüglich Erneuerungsfonds |
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- Klären Sie vor dem Kauf die Höhe Ihres Anteils am Erneuerungsfonds ab und lassen Sie den Unterhaltsbedarf von einem Architekten schätzen. Dieser ist im Gegensatz zum Verkäufer unparteiisch.
- Der Fonds sollte von den Eigentümern nicht für die Bezahlung von laufenden Unterhaltsarbeiten verwendet werden, da sonst das Geld für die grossen Sanierungen fehlt. Aus diesem Grund sollten die Stockwerkeigentümer für die laufenden Unterhaltsarbeiten zusätzliche Rückstellungen machen.
- Wird die Liegenschaft verkauft, sollte die Höhe des Anteils am Erneuerungsfonds bei der Kalkulation des Verkaufspreises miteinbezogen werden.
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Text: hausinfo
Bild: ImagePoint (Hans Auer)
Letzte Aktualisierung:
26.01.2012