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Hausordnung beim Stockwerkeigentum

Neben dem Reglement sind für das Zusammenleben im Stockwerkeigentum auch die Vorschriften der Hausordnung von Bedeutung – falls eine solche besteht.


Die Hausordnung enthält unter anderem Regelungen zur Haltung von Haustieren.Vor allem in grösseren Gemeinschaften empfiehlt sich eine Hausordnung, denn darin können Details zu den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen festgehalten werden. In der Hausordnung finden sich vor allem Vorschriften über die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft – beispielsweise Anforderungen an die äussere Gestaltung der Balkone, Regelungen zu den Reinigungsarbeiten, den Schliesszeiten, zur Liftbenutzung, Beleuchtung oder auch Richtlinien zum Musizieren, Grillieren und zur Tierhaltung. Wie das Reglement ist auch die Hausordnung für einen Rechtsnachfolger verbindlich. Im Grundbuch kann sie allerdings nicht angemerkt werden.

Beispiel
Auf die Hausordnung beruft sich bei seinem Streit mit Claudia M. auch Sven O. Er hat darin zwar keine Bestimmung gefunden, die ihm die Installation und den Betrieb des Klimageräts erlauben würde, doch immerhin einen Passus, mit dem er seiner Gegnerin eins auswischen kann: Sie solle endlich dafür sorgen, dass ihre Kinder über Mittag und abends draussen keinen Lärm mehr veranstalteten. Gemäss Hausordnung sei nämlich zwischen 12 und 14 Uhr Mittagsruhe und ab 20 Uhr Nachtruhe einzuhalten. Während diesen Zeiten müssten die gemeinschaftlichen Anlagen ruhig benutzt werden und das Spielen sei untersagt. Angesichts dieser klaren Regeln bleibt Frau M. nichts anderes übrig, als ihren Kindern – trotz lautstarken Protesten – das Spielen draussen über Mittag und nach 20 Uhr zu verbieten.
Eine Hausordnung wird mit dem absoluten Mehr in der Stockwerkeigentümerversammlung beschlossen. Im Reglement kann aber auch eine qualifizierte Beschlussfassung vorgesehen oder der Erlass an den Verwalter oder einen Ausschuss delegiert werden. Für die Abänderung der Hausordnung gilt dasselbe Quorum wie für den Erlass.


Text: Beobachter-Buchverlag; Bild: hausinfo
Titel: «Stockwerkeigentum. Kaufen, finanzieren, leben in der Gemeinschaft»
Auszug aus dem Kapitel: «Leben in der Gemeinschaft»
Autor: Mathias Birrer
Beobachter 

Letzte Aktualisierung: 02.02.2011

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