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Brandschutz: Gas, Benzin und Holzkohle

Feuerzeuge nicht in der Nähe von offenen Flammen mit Gas nachfüllen.Brennbare Gase
  • Feuerzeuge oder Gasrechauds nicht in der Nähe von offenen Flammen mit Gas nachfüllen.
  • Gasbehälter immer dicht verschliessen.
  • Gasbehälter abseits von Flammen oder Hitzequellen aufbewahren.
  • Erd- und Propangas sind sehr leicht entflammbar. Stellen Sie ein Leck in einer Gasleitung fest, sofort den Gefahrenbereich verlassen und unverzüglich das Gaswerk oder die Feuerwehr benachrichtigen.

Benzin
  • Ein winziger Funke genügt, um Benzindämpfe zu entzünden. Benzin deshalb nur im Freien verwenden.
  • Benzin immer ausserhalb des Hauses in zugelassenen Behältern aufbewahren.
  • Rasenmäher und andere Maschinen im Freien auftanken und vor dem Nachtanken abkühlen lassen (Motorwärme kann Benzindämpfe entzünden).
  • Benzin nicht als Reinigungsmittel verwenden.
  • Nie in der Nähe von Benzin rauchen.
Grillieren mit Gas oder Holzkohle
  • Propangas und Anzündflüssigkeit für Holzkohle sind Gefahrenstoffe.
  • Beim Gebrauch eines Gasgrills Betriebsanleitung befolgen.
  • Auf dichte und sichere Anschlüsse der Gasleitungen achten.
  • Gasbehälter nur im Freien lagern. 
  • Holzkohle vor dem Anfeuern mit der Anzündflüssigkeit tränken und anschliessend für einige Minuten stehen lassen. Noch besser ist auf Anzündflüssigkeit zu verzichten und ein Anzündrohr für Holzkohle zu verwenden.
  • Nie Anzündflüssigkeit in die heisse, glühende oder brennende Holzkohle schütten. Wenn das Feuer nicht richtig brennt, mit Papier oder Zündwürfeln nachhelfen.


Text und Bild: Gebäudeversicherung Bern

Letzte Aktualisierung: 15.09.2011