Brandschutz: Gas, Benzin und Holzkohle
Brennbare Gase- Feuerzeuge oder Gasrechauds nicht in der Nähe von offenen Flammen mit Gas nachfüllen.
- Gasbehälter immer dicht verschliessen.
- Gasbehälter abseits von Flammen oder Hitzequellen aufbewahren.
- Erd- und Propangas sind sehr leicht entflammbar. Stellen Sie ein Leck in einer Gasleitung fest, sofort den Gefahrenbereich verlassen und unverzüglich das Gaswerk oder die Feuerwehr benachrichtigen.
Benzin
- Ein winziger Funke genügt, um Benzindämpfe zu entzünden. Benzin deshalb nur im Freien verwenden.
- Benzin immer ausserhalb des Hauses in zugelassenen Behältern aufbewahren.
- Rasenmäher und andere Maschinen im Freien auftanken und vor dem Nachtanken abkühlen lassen (Motorwärme kann Benzindämpfe entzünden).
- Benzin nicht als Reinigungsmittel verwenden.
- Nie in der Nähe von Benzin rauchen.
Grillieren mit Gas oder Holzkohle
- Propangas und Anzündflüssigkeit für Holzkohle sind Gefahrenstoffe.
- Beim Gebrauch eines Gasgrills Betriebsanleitung befolgen.
- Auf dichte und sichere Anschlüsse der Gasleitungen achten.
- Gasbehälter nur im Freien lagern.
- Holzkohle vor dem Anfeuern mit der Anzündflüssigkeit tränken und anschliessend für einige Minuten stehen lassen. Noch besser ist auf Anzündflüssigkeit zu verzichten und ein Anzündrohr für Holzkohle zu verwenden.
- Nie Anzündflüssigkeit in die heisse, glühende oder brennende Holzkohle schütten. Wenn das Feuer nicht richtig brennt, mit Papier oder Zündwürfeln nachhelfen.
Text und Bild: Gebäudeversicherung Bern
Letzte Aktualisierung:
15.09.2011

