Erdbebenschutz für Gebäude
In der Schweiz sind starke Erdbeben zwar sehr selten, können aber trotzdem jederzeit auftreten. Deshalb sollte unbedingt bereits beim Bau von Gebäuden auf Schutzmassnahmen geachtet werden.
Als Erdbeben bezeichnet man Bewegungen des Untergrundes durch tektonische Einflüsse. Als Mass definiert die Richter-Skala die im Herd des Erdbebens freigesetzte Energie. Sie wird als Magnitude bezeichnet. Die Richter-Skala reicht von 1 (schwach, keine Schäden) über 8 (stark, grosse Schäden) bis zu einem nach oben offenen Bereich. Die ebenfalls häufig verwendete EMS-98 (Europäische Makroseismische Skala) beschreibt hingegen das Ausmass der Schäden an Personen, Gebäuden und der Infrastruktur. Die EMS-98 ist massgebend für die Entschädigung im Schadenfall. Einwirkungen auf das Gebäude
Werden Gebäude von Erdbeben erschüttert, kann dies zu Rissen, Instabilitäten in der Tragstruktur und zum Einsturz führen. Weitere mögliche Einwirkungen sind die Bodenverflüssigung und Erdrutsche sowie Bergstürze, die selber natürlich ebenfalls zu Schäden an Gebäuden führen können.
| Schutzmassnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Bei einem Neubau | Bei bestehenden Gebäuden | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Text: Kommission für Elementarschäden der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen und hausinfo
Bild: ImagePoint (Hans Rudolf Wiget)
Letzte Aktualisierung:
03.05.2011

