Dächer und Fassaden vor Hagelschäden schützen
Bei heftigem Hagelschlag drohen verstopfte Dachrinnen oder eine verletzte Dachhaut.
An den Rändern von Steildächern (ab 5 % Neigung) benötigen Regenrinnen und -abläufe keine besonderen Massnahmen gegen Hageleinwirkungen. Wenn sich bei einem Steildach die Dachentwässerung hingegen zwischen zwei Dachflächen in einer Kehle befindet, können Dachrinnen und ihre Abläufe verstopfen. Diese Gefahr droht auch bei einem Flachdach. Das sich ansammelnde Regen- und Schmelzwasser fliesst nicht mehr ab. Bei kritischen Stellen (Abdeckbleche, Übergänge Dach – Regenrinne, Einlaufbleche, Oblichter, Wandanschlüsse, etc.) tritt Wasser in darunter oder daneben liegende Räume ein.
Bei gealterten Kunststoffprodukten (Abdichtungen, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Kunststoffplatten etc.) besteht die Gefahr der Verletzung durch einschlagende Hagelkörner. So würde die Gebäudehülle an dieser Stelle undicht.Das können Sie tun
- Den Hagelwiderstand von Neuprodukten durch den Hersteller nachweisen lassen www.hagelregister.ch.
- Die Abnahme des Hagelwiderstandes infolge natürlicher Verwitterung durch den Hersteller nachweisen lassen.
- Periodisch Dachrinnen und Abfallrohre von Laub und Ablagerungen reinigen resp. entstopfen
- Längs der Dachrinnen und über den Abläufen grosse Schutzkörbe aus Stahldrahtgitter montieren
- Sofern die Tragfähigkeit des Daches es erlaubt, ist die Folie eines Nacktdaches mit Kies oder Steinplatten zu decken
- Empfindliche Elemente der Gebäudehülle mit einem Hagelschutzgitter schützen
- Zusätzliche Überläufe einbauen, die tiefer liegen als die Aufbordungen aus Blech/Metall/Kunststoff
- Die bestehende Dacheindeckung auf UV-Beständigkeit, Hagelwiderstand und Begehbarkeit überprüfen lassen.
- Mechanischen Schutz der Aufbordungen durch Vekleidungen gewährleisten.
- Periodische Dachkontrolle durch einen Fachmann.
Text: Kommission für Elementarschäden der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen und hausinfo
Letzte Aktualisierung:
30.03.2011

