Richtiges Verhalten bei Hochwasser
- Bauvorsorge: Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden, Schutzmauern erstellen, Schwachstellen wie undichte Türen und Fenster beheben, Elektroanlage überflutungssicher verlegen, Heizöltanks gegen Aufschwimmen sichern, im Sanitärbereich Rückstauklappen einbauen
- Schutzmaterial bereit halten: Schalungstafeln oder Holzbretter, Plastikfolie, Werkzeug, Bauklebeband, Dichtungsmaterial, Sandsäcke, ev. Notstromaggregat und Pumpen
- Notausrüstung in wasserdichter Box aufbewahren: Netzunabhängiges Radio und Taschenlampe inkl. Batterien, Kerzen und Feuerzeug, Erste-Hilfe-Ausrüstung, persönliche Medikamente, Lebensmittel- und Trinkwasservorrat anlegen, Campingkocher, chemische Nottoilette, Wolldecken, Gummistiefel und -hose, ev. Schlauchboot
- Aufgabenverteilung im Ernstfall mit Familienmitgliedern absprechen, Evakuierung von Tieren planen, Versicherungsdeckung überprüfen, Dokumente sichern
- Ruhig und überlegt handeln
- Menschenrettung geht vor Erhaltung von Sachwerten
- Kinder beaufsichtigen oder in Sicherheit bringen, Nachbarhilfe leisten
- Leicht entzündbare Stoffe und Wasser gefährdende Chemikalien ausserhalb der kritischen Zone lagern, gefährdete Räume leer räumen, Strom- und Gaszufuhr zu gefährdeten Räumen unterbrechen
- Abdichten von Leitungen, Abläufen, Fenstern und Türen mit Plastikfolien, Sandsäcken, Schalungstafeln usw.
- Bei Überschwemmungsgefahr nicht in Keller oder Tiefgaragen gehen
- Mit dem Auto nicht durch überflutete Strassen fahren, Uferbereiche nicht betreten (Unterspülungs- und Abbruchgefahr)
- Wetterentwicklung beobachten, Radio hören, Anweisungen der Einsatzkräfte befolgen
- Bei Auszug oder Evakuation bei der Feuerwehr, der Polizei oder der Gemeindeverwaltung abmelden, Nachbarn orientieren
- Die Stromversorgung regelt der örtliche Stromanbieter, Hausinstallation, Gasanlagen und Elektrogeräte durch eine Fachperson auf Schäden überprüfen lassen
- Wasserleitungen durchspülen und Trinkwasser abkochen
- So schnell wie möglich mit den Trocknungs-, Aufräum- und Reinigungsarbeiten der betroffenen Bereiche beginnen
- Beschädigte Gebäudeteile, Einrichtungen und Gegenstände erst nach der Schätzung durch den Versicherungsexperten entsorgen, Bausubstanz auf Schäden überprüfen lassen
- Massnahmen zur Verhinderung künftiger Schäden mit Schadenexperten besprechen
Letzte Aktualisierung:
10.11.2011
(ted) Regelmässig wird die Schweiz von 
