Schutz vor Hochwasser
Im Kanton Bern waren 2007 insgesamt 9'733 Gebäude bzw. 2,5 % aller Liegenschaften von einem Hochwasser betroffen. Mit welchen Massnahmen können solche Schäden minimiert werden?
(mei) Bei Schutzvorkehrungen wird zunächst zwischen permanenten und temporären Schutzmassnahmen unterschieden. Zu ersteren gehören alle baulichen Massnahmen wie zum Beispiel die Errichtung eines Stellstreifens, zu letzteren beispielsweise die Abdichtung mit Sandsäcken während eines Hochwasserereignisses. Permanente Massnahmen werden wiederum in drei Kategorien eingeteilt: Nasse Vorsorge, Abdichtung und Abschirmung.
Nasse Vorsorge
Bei der so genannten nassen Vorsorge geht es nicht darum, das Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Stattdessen ist hier Schadensbegrenzung angesagt: So wählt man beispielsweise beim Innenausbau derjenigen Bereiche, für die man mit Überschwemmungen rechnen muss, Materialien mit einer geringen Nässeempfindlichkeit aus. Bei den Böden heisst das Naturstein auf statt Parkett oder textile Beläge. Sensible Geräte wie Waschmaschine und Heizung, Elektro- und Haustechnik sollten möglichst über dem Hochwasserspiegel eingebaut werden.
(mei) Bei Schutzvorkehrungen wird zunächst zwischen permanenten und temporären Schutzmassnahmen unterschieden. Zu ersteren gehören alle baulichen Massnahmen wie zum Beispiel die Errichtung eines Stellstreifens, zu letzteren beispielsweise die Abdichtung mit Sandsäcken während eines Hochwasserereignisses. Permanente Massnahmen werden wiederum in drei Kategorien eingeteilt: Nasse Vorsorge, Abdichtung und Abschirmung.
Nasse Vorsorge Bei der so genannten nassen Vorsorge geht es nicht darum, das Wasser vom Gebäude fernzuhalten. Stattdessen ist hier Schadensbegrenzung angesagt: So wählt man beispielsweise beim Innenausbau derjenigen Bereiche, für die man mit Überschwemmungen rechnen muss, Materialien mit einer geringen Nässeempfindlichkeit aus. Bei den Böden heisst das Naturstein auf statt Parkett oder textile Beläge. Sensible Geräte wie Waschmaschine und Heizung, Elektro- und Haustechnik sollten möglichst über dem Hochwasserspiegel eingebaut werden.
Abdichtung Im Falle einer Abdichtung wird das Gebäude wasserdicht gemacht. Wasser tritt bis ans Gebäude heran, kann aber nicht hinein fliessen. Auch hier kann es zu Schäden kommen, diese treten aber im Gegensatz zur nassen Vorsorge nicht auch im Gebäudeinnern auf, sondern lediglich an der Gebäudehülle. Türen und Fenster mit erhöhter Wasserdichtigkeit gehören in diese Kategorie.
Abschirmung Die dritte Vorkehrungsart ist die Abschirmung. Nur hier wird Wasser gänzlich vom Gebäude ferngehalten. Dies kann in Form einer Höherlegung des Gebäudes geschehen oder durch Erdwälle, die das Wasser ableiten. Bei den Schutzmassnahmen dieser Kategorie ist es wichtig, die Umgebung der Liegenschaft ins Schutzkonzept miteinzubeziehen, damit das Wasser nicht beispielsweise zum nächsten Nachbarn umgeleitet wird.
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| Vorkehrungen sind stets objektbezogen, «goldene Tipps» gegen das nächste Hochwasser gibt es nicht. Wohneigentümer, die sich für Schutzmassnahmen an ihrem Gebäude interessieren, sollten sich deshalb unter Tel. 0800 666 999 an den Elementarschaden-Experten der Gebäudeversicherung Bern (GVB) wenden. Dieser kann über die im konkreten Fall am besten geeigneten Massnahmen informieren. Die Bernische Stiftung zur Prävention von Gebäudeschäden der GVB unterstützt diverse geplante Hochwasserschutzmassnahmen finanziell. Das Gesuch muss vor der Realisierung der Massnahme an die Stiftung eingereicht werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Text: hausinfo
Bilder: Gebäudeversicherung Bern
Letzte Aktualisierung:
10.11.2011

