Steinschlagschäden an Gebäuden
Steinschlag, Fels- oder Bergstürze können Schäden von kleinen Dellen bis zur kompletten Verschüttung oder Zerstörung zur Folge haben.
Freies Fallen, Springen oder Rollen von einzelnen Steinen (bis 0,5 m grosse Steine) oder Blöcken (über 0,5 m grosse Blöcke) in steilem Gelände bezeichnet man als Stein- und Blockschlag. Ein Fels- oder Bergsturz hingegen ist der plötzliche Absturz grosser (100 bis 100 000 m³) bis sehr grosser (bis mehrere Millionen m³) Gesteinspakete, die mehr oder weniger stark fragmentiert sind.Einwirkungen auf das Gebäude
Je nach Grösse der bewegten Masse und der Fallhöhe können die Schäden an Gebäuden zwischen Dellen in Fassaden über das Durchschlagen von Dächern bis hin zum Zertrümmern und Verschütten reichen.
Schutzmassnahmen
Bei einem Neubau
- Ort von Öffnungen und Nutzungskonzept des Aussenraumes sorgfältig wählen
- Verschalungs- und Verstärkungsmassnahmen an Aussenwänden vorsehen
- Damm-, Mauer-, Netzkonstruktionen in der Umgebung anbringen
Bei bestehenden Gebäuden
- Verschalungs- und Verstärkungsmassnahmen an Fassaden und Türen sowie Fenstern vorsehen
- Damm-, Mauer-, Netzkonstruktionen zur Abschirmung bauen
Text: Kommission für Elementarschäden der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen und hausinfo
Letzte Aktualisierung:
30.03.2011

