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Sturmschäden an Gebäuden

Ab Windstärke 9 (75 km/h) gilt Wind als Sturm, ab 12 (118 km/h) als Orkan. Zum Schutz von Gebäuden zahlen sich vor allem eine sorgfältige Planung und fachgerechte Ausführung aus.
 
Teilweise weggeflogenes Dach.
Als Sturm gilt bei den Gebäudeversicherungen  Wind mit einer über 10 Minuten gemittelten Geschwindigkeit von 63 km/h. Als Orkan gilt Wind mit einer Windstärke 12 bzw. Geschwindigkeit von über 118 km/h. Auch Föhnstürme und Gewitterböen können Orkanstärke erreichen. Wirbelwinde (Tromben, Tornados und Windhosen) haben ein schlauchförmiges Aussehen. Die Windgeschwindigkeiten erreichen im Extremfall mehrere hundert Kilometer pro Stunde. In der Schweiz ist jedes Jahr mit durchschnittlich einem bis fünf Tornados zu rechnen, hauptsächlich im Jura und der Nordschweiz.


Gefährdete Lagen
Gefährdet sind grundsätzlich alle Gebäude. In den Bergen, auf Hügeln oder Bergkämmen oder in Föhntälern können sie einer höheren Gefährdung ausgesetzt sein.
 
Besonders anfällig für Sturmschäden ist ein Gebäude, wenn
  • es dem Wind Angriffspunkte, wie weit herunter- bzw. nach vorne gezogene Dächer oder Nischen, bietet.
  • es statisch ungenügend dimensioniert ist.
  • die Ausführung nicht fachgerecht durchgeführt wird.
  • die Umgebung (Strassenzug, Tal) den Wind wie in einem Tunnel zusammenpresst und das Gebäude in der Windrichtung liegt, z.B. am Kopf des Strassenzugs.
Eine sorgfältige Planung und eine fachgerechte Ausführung zahlen sich aus. Nachträgliche Änderungen zur Absicherung Ihres Gebäudes sind in der Regel aufwändig und teuer. Beachten Sie deshalb bei einem Bauvorhaben schon im Voraus folgendes:
  • Ziehen Sie einen Bauingenieur zur Berechnung der Statik bei, der auch der regional unterschiedlichen Sturmgefährdung Rechnung trägt (nach SIA 261).
  • Vermeiden Sie aussergewöhnliche Wind-Angriffsflächen (weit herunter- bzw. nach vorne gezogene Dächer oder Nischen).
  • Besprechen Sie mit Ihrem Planer und den Handwerkern die Vorgaben in der Nutzungsvereinbarung nach der Tragwerksnorm SIA 260.


Text: Kommission für Elementarschäden der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen und hausinfo
Bild: Kantonale Gebäudeversicherungen

Letzte Aktualisierung: 03.01.2012