Versicherungen für Wohneigentümer und Mieter
Eine Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn etwas passiert – aber nur, wenn Sie richtig versichert sind.
(mei/rh) Für Mieter und Mieterinnen reicht der Abschluss einer Hausratversicherung aus, um sämtliche Risiken rund ums Wohnen abzudecken. Der Hausrat umfasst alle Gegenstände, die sich im Haus oder in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befinden und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Beispiele dafür sind Möbel oder elektrische Geräte. Alles, was der Mieter installiert hat und fest mit dem Gebäude verbunden ist, etwa eine Waschmaschine, gehört ebenfalls zum Hausrat. Die Hausratversicherung deckt je nach Vereinbarung Feuer- und Elementarschäden sowie Wasser-, Diebstahl- und Glasschäden. Wohneigentümer
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Feuer und Elementarereignisse entstehen. Mit dem Gebäude sind auch alle Einrichtungen versichert, die dem Gebäudeeigentümer gehören und fest mit dem Gebäude verbunden sind, zum Beispiel die Küchenkombination. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
Für Wasserschäden, die weder durch Hochwasser noch durch Überschwemmung verursacht werden, braucht ein Wohneigentümer eine Wasserversicherung . Diese deckt alle Schäden, die durch ausfliessendes Wasser aus Wasserleitungen oder daran angeschlossenen Apparaten oder durch Rückstau aus Abwasserkanalisationen und Grundwasser entstehen. Die Wasserversicherung deckt beispielsweise Schäden, wenn Wasser aus einem Geschirrspüler ausfliesst.
Falls ein Besucher auf der frisch geputzten und noch feuchten Treppe stürzt oder jemandem ein Ziegel auf den Kopf fällt und sich dabei verletzt, haftet der Hauseigentümer für diesen Schaden. Für Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses, eines selbst bewohnten Mehrfamilienhauses mit höchstens drei Wohnungen oder eines Ferienhauses übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Schaden. Eigentümer die nicht im Haus selbst wohnen oder Eigentümergemeinschaften, etwa Stockwerkeigentümer, schliessen am besten eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung ab.
Entschädigung
Im Schadenfall definiert die in der Police festgeschriebene Versicherungssumme die maximale Höhe der Entschädigungsleistung. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Versicherungssumme periodisch zu überprüfen, um nicht unterversichert zu sein. Bei Wert vermehrenden Investitionen in das Gebäude oder grösseren Anschaffungen im Haushalt sollte die Versicherungssumme nach oben angepasst werden. Die Versicherungsgesellschaft kann ihre Entschädigungsleistung proportional kürzen, wenn der Eigentümer unterversichert ist.
Neuwert
Wichtig ist, die Versicherungen zum Neuwert beziehungsweise Wiederherstellungspreis abzuschliessen. Für die Gebäudeversicherung sollte das Gebäude zum Wert versichert sein, der den Kosten für den Wiederaufbau desselben Gebäudes am selben Ort entspricht. Bei der Hausratversicherung sollten alle versicherten Gegenstände zum heutigen Wiederbeschaffungspreis bewertet werden. Um eine unerwartete Unterversicherung zu vermeiden, empfiehlt es sich die Versicherungssumme mittels der automatischen Summenanpassung der Teuerung anzupassen.
Text und Bild: hausinfo
Datum:
09.02.2012
Letzte Aktualisierung:
10.11.2011
URL:
http://www.hausinfo.ch/home/de/versicherung-sicherheit/versicherung.html