Versicherungsschutz gegen Hagelschäden
Hagel richtet Sommer für Sommer Schäden an Gebäuden, landwirtschaftlichen Kulturen und Fahrzeugen an. Zu den Gebieten, die in der Schweiz am stärksten betroffen sind, gehören die Voralpen, das Entlebuch und das Emmental.
(mas/rh) Hagel kostet die Versicherungen in der Schweiz jedes Jahr Millionen von Franken. 1994 musste die Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft in Zürich (Schweizer Hagel) erstmals mehr als 100 Millionen Franken Entschädigungen auszahlen. 2004 verursachte ein einziger Hagelzug Schäden an Motorfahrzeugen von 100 Millionen Franken. Am 23. Juli 2009 verzeichneten die Versicherer allein im Kanton Bern 16'000 Hagelschäden an Gebäuden im Gesamtbetrag von rund 60 Millionen Franken. Wer seinen Grund und Boden und sein(e) Fahrzeug(e) gegen Hagelschäden versichern will, kann diese Versicherungen abschliessen:
- Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude und an der Umgebung
- Teilkasko-Versicherung für Schäden an Fahrzeugen
- Hagelversicherung für Schäden an Pflanzen im Garten oder Schrebergarten
- Hausratversicherung für Garten- und Schreberhäuschen
Fahrzeuge
Bei einer Teilkasko-Versicherung sind Fahrzeuge automatisch gegen Hagel versichert. Die Höhe des Selbstbehalts und der Prämienanstieg hängen vom Versicherungsvertrag ab. Bei manchen Versicherungsgesellschaften muss das Fahrzeug nach dem Hagelschaden in einem regionalen Drive-in-Center vorgeführt werden. Die Höhe der Entschädigungssumme richtet sich nach dem Zeitwert des Fahrzeugs.
Gärten
Die Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft (Schweizer Hagel) deckt Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen sowie im Gartenbau (Gemüse und Blumen) und diejenigen Wiederherstellungskosten, die 500 Franken übersteigen. Die Prämie hängt von der Hagelempfindlichkeit der Kultur und der Hagelhäufigkeit in der Region ab. In den Voralpen, im Entlebuch und im Emmental, wo es häufiger hagelt, ist die Prämie höher.
Für Gärten von Einfamilienhäusern beträgt der minimale Versicherungswert 1100 Franken. Ersetzt werden Schäden ab 8 % des Versicherungswertes bei einem Selbstbehalt von 4 %. Eine Versicherung ist ab einer Fläche von zwei Aren und vor allem für Hotel- oder Rosengärten sowie Familien, die ihren Garten oder Schrebergarten für die Selbstversorgung (Gemüseanbau) nutzen, sinnvoll. Für grössere Flächen lohnt es sich ausserdem, Netze aufzuspannen, um die Obstgärten oder Reben zu schützen.
Schrebergärten
Schreberhäuschen oder kleinere Treibhäuser gelten versicherungsrechtlich als Fahrhabe ohne dauerhaften Bestand, da sie meistens kein Fundament haben. Schäden werden in der Regel durch die Hausratversicherung oder eine Spezial-Versicherung gedeckt. Selbstbehalt und Prämienhöhe legen die Versicherungsgesellschaften individuell fest. Pflanzen und Blumen im Schrebergarten können bei der Schweizer Hagel versichert werden.
Gebäude
Schäden am Gebäude sowie an Gebäudeteilen wie Dach, Mauern oder Fenstern deckt die obligatorische Feuer- und Elementarschaden-Versicherung (Gebäudeversicherung). Sie übernimmt auch die Kosten, wenn beispielsweise bei einer Überschwemmung Wasser eindringt und Treppe, Parkett oder Tapete beschädigt.
Hagelschäden an der Umgebung – Briefkasten, Gartenzaun, Plattenbeläge, Gartenhäuschen, Treibhaus, Schwimmbad oder die besonders empfindlichen Schwimmbadabdeckungen aus Kunststoff – zahlt die Gebäudeversicherung nicht. Ausser, Sie schliessen eine Zusatzversicherung ab, was in einigen Kantonen möglich ist. Es gibt auch Versicherungsgesellschaften, die so genannte Umgebungsversicherungen anbieten.
Wirksamer Schutz vor Hagel ist nur bedingt möglich. Trotzdem ist es wichtig, alles Mögliche vorzukehren um Schäden zu verhüten. Dazu zählt auch die sorgfältige Auswahl von witterungsangepassten Baumaterialien. Insbesondere Schwimmbadabdeckungen, Kunststoffverglasungen aus Acrylglas oder Polycarbonat sowie Lamellenstoren sind extrem anfällig auf Hagelschlag. Entscheidet sich der Bauherr aus Kostengründen für ein Produkt mit geringem Hagelwiderstand, hat das entsprechende Folgen im Schadenfall. Immer mehr Firmen lassen ihre Produkte hinsichtlich Hagelwiderstand prüfen und im nationalen Hagelregister registrieren.
Generell wichtig ist, Dachrinnen und Ablaufrohre regelmässig zu reinigen. Laub und Dreck können mit Hagelkörnern Abläufe verstopfen und einen Wasserschaden verursachen. Ausserdem empfiehlt es sich, bei Hagelgefahr Sonnen- und Lamellenstoren sowie Schwimmbadabdeckungen bei drohender Gefahr einzuziehen.
Generell wichtig ist, Dachrinnen und Ablaufrohre regelmässig zu reinigen. Laub und Dreck können mit Hagelkörnern Abläufe verstopfen und einen Wasserschaden verursachen. Ausserdem empfiehlt es sich, bei Hagelgefahr Sonnen- und Lamellenstoren sowie Schwimmbadabdeckungen bei drohender Gefahr einzuziehen.
Text: hausinfo
Bild: Gebäudeversicherung Luzern
Letzte Aktualisierung:
10.08.2011

