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Welche Versicherung zahlt?
Häufig ist unklar, ob ein Wasserschaden aufgrund eines Elementarereignisses entstanden ist oder nicht. In diesem Fall können verschiedene Versicherungen zum Tragen kommen. Unangenehm ist diese Situation vor allem für die betroffenen Prämienzahler.

(ted) Die Situation wünscht sich niemand, trotzdem kann sie schneller eintreten als gedacht: Nach einem heftigen Sommergewitter fliesst das Wasser im Garten nicht mehr ab und dringt durch das Kellerfenster ins Haus. Doch damit nicht genug. Plötzlich steigt der Grundwasserspiegel rasant an und Wasser dringt auch von unten in das Haus ein. Die Folgeschäden an Gebäude und Mobiliar sind erheblich. Was ein derartiges Ereignis für die Bewohner bedeutet, weiss nur, wer es schon selber erlebt hat. Vor allem der Verlust der immateriellen Werte lastet auf der Psyche der Betroffenen. Menschen, die ihr Hab und Gut auf diese Weise verloren haben, sind dann froh zu wissen, dass zumindest der materielle Schaden ersetzt und ein Wiederaufbau möglich wird.
Wer zahlt?
Gross ist die Verunsicherung, wenn diese Gewissheit plötzlich ins Wanken kommt. Wie im geschilderten Fall ist es nämlich häufig unklar, ob der Schaden nun durch ein Elementarereignis verursacht worden ist und, wie es im Kanton Bern der Fall ist, durch die obligatorische Gebäudeversicherung (GVB) übernommen wird oder, ob die freiwillige Gebäudewasser-Versicherung für den Schaden aufkommen muss. Diese kommt dann zum Tragen, wenn beispielsweise Grundwasser ins Haus gelangt. In diesen Fällen ist es notwendig, dass sich die beiden Versicherer einigen und absprechen, wie der Schaden aufgeteilt werden soll bzw. wer den Schaden übernehmen muss.
Im schlimmsten Fall besteht hier jedoch die Gefahr, dass keine Einigung erzielt wird und für den Kunden eine Deckungslücke entsteht. «Obwohl Schäden durch Grundwasser grundsätzlich nicht bei der GVB versichert sind, hat sich die Gebäudeversicherung Bern (GVB) bei Massenereignissen in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis meistens an den Schadenkosten beteiligt», erklärt Beat Flückiger, Leiter Key Accounts bei der GVB. Dieser freiwillige «Dienst am Kunden» sei aufgrund des steigenden Schadenpotentials durch Elementarereignisse in Zukunft nicht mehr gewährleistet.
Erweiterter Versicherungsschutz
Eine mögliche Lösung für diese Problematik haben die Kantone Baselland und Aargau gefunden. Dort bietet die kantonale Gebäudeversicherung eine freiwillige Gebäudewasser-Versicherung für ihre Versicherten an. Beat Flückiger: «Dadurch kann der Versicherungsschutz erweitert werden und die Koordination wird im Schadenfall einfacher; es entfallen unliebsame Diskussionen, wer schlussendlich für den Schaden aufkommen muss.»
Hier kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen: |
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- Wenn Schäden an Gebäuden entstehen, die durch Feuer, Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen oder Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen, Lawinen, Sturmwinde, Schneedruck und Schneerutsch, Erdrutsche, Felsstürze und Steinschlag verursacht worden sind.
- Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
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Hier kommt die Gebäudewasser-Versicherung zum Tragen (je nach Vertragsbedingungen unterschiedlich): |
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- Wenn Wasserleitungen im Haus, Anlagen, die daran angeschlossen sind, Zierbrunnen oder Aquarien den Schaden verursachen.
- Wenn die Badewanne überläuft oder das Wasserbett ausläuft.
- Wenn Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser derart heftig in das Haus eindringt, dass sogar ein Dach zu rinnen beginnt; falls Sie aber ein Fenster offen stehen lassen, zahlt die Gebäudewasser-Versicherung nicht.
- Wenn sich Abwasser in der Kanalisation oder Grundwasser staut und den Schaden im Haus verursacht.
- Wenn ein Rohr ausserhalb des Hauses bricht, übernimmt die Gebäudewasser-Versicherung die Folgeschäden, falls das Rohr eine Zuleitung zum Haus ist.
- Wenn Frost den Schaden verursacht und die Leitungen aufgetaut und repariert werden müssen.
- Wenn Öl aus einer Heizungsanlage oder einem Tank ausläuft.
- Die Gebäudewasser-Versicherung ist freiwillig.
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Text: hausinfo
Bild: ImagePoint (Jo Montana)

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Letzte Aktualisierung:
10.11.2011