Versicherungen in der Bauphase

Versicherungen in der Bauphase
Gerade in der Bauphase kann viel passieren. Drei Versicherungen, die Sie vor Baubeginn abschliessen können bzw. müssen, bieten finanziellen Schutz.
  
Drei Versicherungen sollten für die Bauphase abgeschlossen werden.Bauzeitversicherung
 
(rh) Während der Bauphase ist ein Gebäude besonders stark exponiert, vor allem das Risiko von Feuer- und Elementarschäden ist hoch. Die Bauzeitversicherung deckt Schäden, die in der gesamten Bauzeit durch Feuer oder Elementarereignisse entstehen, beispielsweise eine durch starken Sturmwind einstürzende Aussenmauer. Die Bauzeitversicherung ist in den Kantonen mit einer kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch. Sie sollte jedoch auch abgeschlossen werden, wenn sie nicht gesetzlich verlangt wird.
  
Bauwesenversicherung 
Der Bau selbst kann stark beschädigt oder gar zerstört werden, etwa, wenn eine frisch betonierte Decke einstürzt. Die Bauwesenversicherung deckt solche Schäden und übernimmt die Folgekosten, beispielsweise für Reparaturarbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat und dafür haftbar ist. Die Bauwesenversicherung, eine Art Vollkasko in der Bauphase, ist empfehlenswert und kann bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
  
Bauherrenhaftpflichtversicherung 
Wird während der Bauarbeiten des Gebäudes eine Nachbarin oder ein Passant verletzt oder ein benachbartes Grundstück oder Haus beschädigt, haftet der Bauherr. Die Haftung ist strenger als üblich; als Eigentümer eines Gebäudes kann man unabhängig von einem Verschulden für einen Schaden haftbar sein. Im Falle eines Falles schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Ausserdem wehrt sie als passiver Rechtsschutz unberechtigte oder übersetzte Ansprüche ab. Die Bauherrenhaftpflicht ist nicht vorgeschrieben, sollte aber unbedingt abgeschlossen werden.
  
 
Text: hausinfo
Bild: Gebäudeversicherung Bern
Letzte Aktualisierung: 24.02.2009