Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Feuer und Elementarereignisse entstehen. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen.
(rh) Auf einer Baustelle ist schnell ein Schaden verursacht. Dann übernimmt die Bauzeitversicherung den Schaden. Sobald der Bau abgeschlossen ist, heisst die Bauzeitversicherung Gebäudeversicherung.Feuer- und Elementarereignisse
Die Gebäudeversicherung ist in vielen Kantonen obligatorisch. Nur in den Kantonen Genf, Tessin und Wallis sowie Appenzell-Innerrhoden, ohne den Bezirk Oberegg, nicht. Doch auch dort empfiehlt es sich unbedingt, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen, weil Feuer, Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen oder Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen, Lawinen, Sturmwinde, Schneedruck und Schneerutsch, Erdrutsche, Felsstürze und Steinschlag grosse Schäden anrichten können.
Weil die Gebäudeversicherung Feuer und Elementarschäden deckt, heisst sie auch Feuer- und Elementarschadenversicherung. In fast allen Kantonen mit Obligatorium versichert eine staatliche Monopolversicherung die Gebäude, ausser in den Kantonen Obwalden, Schwyz und Uri sowie im Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden. Dort können die Wohneigentümer ihre Gebäudeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen. Die Prämien variieren von Kanton zu Kanton und sind in der Regel bei den kantonalen Gebäudeversicherungen tiefer als bei den privaten Versicherern.
Schutz im Baukastensystem
Wer will, kann seine Grundversicherung mit Zusatzversicherungen ergänzen. Fast alle Versicherungsgesellschaften, ob staatlich oder privat, bieten kombinierte Lösungen an. Übrigens: Mietzinsausfälle müssen zusätzlich versichert werden; das gilt auch für die Zusatzkosten, wenn der Wohneigentümer während der Reparaturarbeiten auswärts essen oder schlafen muss. Solche Zusatzversicherungen – für Besitzer von Mehrfamilienhäusern ein Muss – sind dringend empfohlen.
Zu guter Letzt: In der Gebäudeversicherung sind auch alle fest zur Wohnung beziehungsweise zum Haus gehörenden Einrichtungsgegenstände mitversichert. Das gilt beispielsweise für Einbauschränke, Öfen, Herde, Badewannen oder Fensterläden.
Text: hausinfo
Bild: Gebäudeversicherung Bern
Letzte Aktualisierung:
06.01.2010
