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Aussenbeleuchtung von Wohngebäuden

Eine ausgeklügelte Aussenbeleuchtung schützt nicht nur vor Einbrechern, sondern erweitert auch den Wohnraum.
 
(ves) Die Lichtrichtung der Leuchten sollte der Blickrichtung entsprechen, um störendes Blenden zu verhindern. Übergänge von Hell nach Dunkel lassen die angestrahlten Bereiche richtig zur Geltung kommen.
 
Die richtige Beleuchtung am richtigen Ort

 

Licht beim Hauseingang weist in der Dunkelheit den richtigen Weg und gibt dem Hauseigentümer Sicherheit.Hauseingang
Licht beim Hauseingang weist in der Dunkelheit den richtigen Weg und gibt dem Hauseigentümer Sicherheit: Er erkennt auf Anhieb, wer vor der Tür steht. Wenn kein Vordach vorhanden ist, werden am besten Wandleuchten in etwa drei Viertel der Höhe der Haustüre installiert. Ebenfalls möglich sind bis zu zwei Meter hohe Mastleuchten direkt an der Tür. Bei einem Vordach lassen sich Leuchten unter das Dach montieren.   

 


Wege und Treppen
Alle Wege rund um das Haus sollten bei Dunkelheit gut ausgeleuchtet werden. Besonders wichtig sind Leuchten für die Wege zum Haus, zur Garage und zum Kellereingang sowie für Treppen. Das Licht muss Niveauunterschiede und Hindernisse erkennbar machen. Kontraste zwischen hell und dunkel sollten vermieden werden. Stufen sind am besten zu erkennen, wenn sie von oben beleuchtet werden. Seitlich eingebaute Strahler sorgen ebenfalls für Sicherheit.
Praktisch für häufig benutzte Wege sind Leuchten, die mit einem Infrarotsensor ausgerüstet sind. So lassen sich auch ein Hauseingang oder eine Garagenzufahrt gut beleuchten. Wer nicht ausschliesslich auf eine helle Beleuchtung zum Vertreiben ungebetener Gäste setzen will, kann den Sensor mit Blinklichtern kombinieren. Hier gilt es allerdings sorgfältig zu prüfen, wo der Sensor installiert wird, damit Tiere den Alarm nicht auslösen können.
  
Balkon und Terrasse
Das passende Beleuchtungskonzept sorgt auf Balkon und Terrasse dafür, dass dieser Aussenbereich im Sommer auch nach Einbruch der Dunkelheit noch als erweiterter Wohnraum genutzt werden kann. Hier sollte auf eine Kombination von mobilen und ortsfesten Leuchten geachtet werden: Das ermöglicht die optimale Ausleuchtung des Terrassen- oder Balkonbereichs, der von den Hausbewohnern am liebsten aufgesucht wird.
 
Besonders eindrucksvoll im Garten wirkt die Beleuchtung von Wasser.Garten
Einen speziellen Blickfang im künstlichen Licht bilden bunte Blumenbeete, interessante Blattformen oder auch Kunstobjekte. Um Bäume oder Sträucher ins richtige Licht zu rücken, empfiehlt sich die Installation von Strahlern und Scheinwerfern, die auch in die Erde eingebaut werden können. Besonders eindrucksvoll wirkt in der Dunkelheit die Beleuchtung von Wasser. Mast- oder Pollerleuchten eignen sich am besten, um einen Wasserlauf oder einen Teich zu erhellen. Auch unter Wasser können Leuchten installiert werden. Je dunkler die Umgebung ist, desto aussergewöhnlicher wirken die Unterwasserscheinwerfer.
  
Installation 
Für die Aussenbeleuchtung sind Steckdosen und Strom führende Leitungen notwendig. Am einfachsten können die Kabel im Garten und die Steckdosen am Haus bei der Neu- oder Umgestaltung von Haus und Garten verlegt und installiert werden. Eine nachträgliche Montage ist aber ebenfalls möglich. Da Leitungen rasch zur Stolperfalle werden, sollten die Kabel 60-80 cm tief in die Erde verlegt werden. Geeignet sind Erdkabel, die gegen Witterungseinflüsse geschützt sind. Noch mehr Sicherheit erreicht man durch die Kabelverlegung in Schutzrohren. Während man die Leitungen selbst verlegen kann, sollten die elektrischen Anschlüsse von einem Fachmann ausgeführt werden.
  
Kosten 
Je nach Umfang der gewünschten Aussenbeleuchtung können die Kosten von einigen hundert bis zu mehreren tausend Franken betragen. Einsparungen sind möglich, indem man beispielsweise die Gräben für das Verlegen der Leitungen selbst aushebt. Aussenleuchten sind ab rund 80 Franken zu haben – für die meisten Modelle muss man jedoch mit Kosten von mindestens 100-200 Franken pro Leuchte rechnen.
 
 
Text: hausinfo
Bilder: licht.de

Letzte Aktualisierung: 04.10.2011

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