Umzugsplanung: Nach dem Umzug
In der neuen Wohnung - Zählerstand von Strom, eventuell auch Gas, Heizung und Warmwasser notieren.
Innert drei Tagen der Umzugsfirma allfällige weitere Schäden schriftlich melden. - Innert zehn Tagen Mängelliste eingeschrieben an den Vermieter oder die Vermieterin schicken.
- Bevor Sie bauliche Veränderungen oder grössere Veränderungen im Garten (z.B. das Zurückschneiden von Bäumen) vornehmen, das Einverständnis des Vermieters einholen.
- Stellen Sie sich bei Ihren neuen Nachbarn vor, das erleichtert das künftige Zusammenleben unter dem gemeinsamen Dach. Erleichtern Sie Ihren Kindern den ersten Kontakt zu den Nachbarskindern – allenfalls mit einem kleinen Willkommensfest.
Datum:
23.05.2012
Letzte Aktualisierung:
12.01.2012
URL:
http://www.hausinfo.ch/home/de/wohnen/umzug/Nach-dem-Umzug.html