Umzugsplanung: Bei wem Sie sich an- und abmelden sollten
Gemeinde
- Abmeldung: Melden Sie sich spätestens innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab. Meistens wird die neue Wohnadresse verlangt. Zudem benötigen Niedergelassene den Niederlassungsausweis, Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen den Aufenthalts-Ausweis.
- Anmeldung: Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug in die neue Gemeinde persönlich bei der Einwohnerkontrolle an. Eine Anmeldung ist meistens kostenpflichtig. Für die Anmeldung benötigen Niedergelassene und Wochenaufenthalter den Heimatschein und ihren AHV-Ausweis, Niedergelassene zudem auch das Familienbüchlein, den Pass und die ID.
Militär, Zivilschutz & Feuerwehr - Als Angehöriger der Armee sollten Sie sich innert acht Tagen beim Sektionschef Ihres neuen Wohnortes anmelden. Sie können entweder persönlich vorbeigehen und die entsprechende Anmeldekarte ausfüllen oder Sie schicken das Dienstbüchlein und die Angaben zu Ihrem neuen Wohnort an den Sektionschef.
- Leisten Sie Zivilschutz, so sollten Sie sich bei Ihrem Sektionschef melden.
- Angehörige der Feuerwehr sollten Ihren zuständigen Kommandanten über den Adresswechsel informieren.
Strassenverkehrsamt und AHV
- Schicken Sie den Fahrzeug- bzw. Führerausweis mit den Angaben zur neuen Adresse innert 14 Tagen dem Strassenverkehrsamt
- Selbständigerwerbende und Rentner sollten die AHV-Ausgleichskasse über die neue Adresse informieren
Post- Füllen Sie am Schalter oder online einen Nachsendeantrag aus, damit Ihre Post während 12 Monaten an Ihr neues Domizil nachgesendet wird. Erteilen Sie den Auftrag spätestens 5 Arbeitstage vor Ihrem ersten Nachsendetag.
- Kündigen Sie evtl. Ihr Postfach
- Passen Sie Überweisungsaufträge an
- Falls Sie ein Postcheckkonto besitzen, melden Sie Änderungen schriftlich beim Postcheckamt
- Evtl. Vollmachten ändern oder widerrufen
Banken
- Informieren Sie Ihre Banken und Kreditkarten-Institute
- Passen Sie Überweisungsaufträge an
- Evtl. Vollmachten ändern oder widerrufen
Versicherungen
- Melden Sie Ihren Wohnortswechsel bei all Ihren Versicherungen, inkl. Ihrer Krankenkasse (evtl. wird die Police angepasst)
- Lassen Sie wo nötig den Versicherungswert anpassen (z. B. bei der Hausratversicherung, wenn Sie neue Möbel anschaffen)
Radio, Telefon und Fernsehen
- Informieren Sie Ihren Festnetz-, Mobile- und Internetanbieter
- Melden Sie sich bei der Billag und der Cablecom wegen Ihres Kabelanschlusses, falls dies nicht vom Vermieter geregelt wird
Privates Umfeld
- Freunde & Verwandte
- Nachbarn
- Arbeitgeber
- Schulen, Kindergarten, Kinderkrippe
- Abonnements (z. B. für Zeitschriften und Zeitungen)
- Ärzte, Zahnarzt, Tierarzt
- Versandhäuser, Getränke- und Hauslieferdienste
- Steuerberater, Anwalt
- Garagen
- Mitgliedschaften wie Vereine, Clubs, Organisationen
Text: hausinfo
Bilder: GVB
Letzte Aktualisierung:
12.01.2012

