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Anzahlung für Wohneigentum

Beim Kauf von Wohneigentum, vor allem ab Plan, sind Reservationsverträge und Anzahlungen üblich. Worauf müssen Sie im Reservationsvertrag achten – und wie können Sie Ihre Anzahlung sicherstellen?

Anzahlung für Wohneigentum
Beim Kauf von Wohneigentum, vor allem ab Plan, sind Reservationsverträge und Anzahlungen üblich.

(rh) Beim Besitzerwechsel haben Verkäufer und Käufer finanzielle Interessen. Es kann für beide Seiten vorteilhaft sein, einen Reservationsvertrag abzuschliessen. Damit bekundet der Käufer sein ernstgemeintes Interesse und lässt den Verkäufer wissen, dass er eine Leistung erwartet. Der Verkäufer kann insbesondere bei Überbauungen mit mehreren Eigentümern die Käufer stärker einbinden und weiss, dass ein Teil der Wohneinheiten innert nützlicher Frist verkauft werden kann. Beim Abschluss des Reservationsvertrages leistet der Käufer eine Anzahlung, üblich sind 5000 bis 25'000 Franken, bei teuren Objekten bis zu 50'000 Franken. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Käufer noch nicht zum Kauf des Hauses oder der Wohnung.

Ein Vertragsrücktritt kann teuer werden

Reservationsverträge sind nicht bindend. Beide Seiten, Käufer und Verkäufer, können vom Vertrag zurücktreten. Zieht sich der Käufer zurück, darf er zwar mit einer Rückzahlung rechnen. Doch den vollen Betrag wird er nicht erhalten. In der Regel behält der Verkäufer einen Teil zurück für Insertionskosten, für Notariatskosten (Kaufvertragsentwurf) oder Kosten für Bauplanänderungen, die der Käufer gewünscht hat. Die Kosten sollten aber nie so hoch sein, dass der Verkäufer den ganzen Betrag zurückbehalten darf. Aufgepasst: Lesen Sie den Reservationsvertrag Punkt für Punkt durch. Manche Verkäufer schreiben in ihre Verträge, dass der ganze Betrag verfällt, wenn der Käufer zurücktritt. Akzeptieren Sie solche Konventionalstrafen auf keinen Fall.

Der Verkäufer ist meistens im Vorteil

Wie kann der Käufer sicher sein, dass der Verkäufer nicht mit der Anzahlung verschwindet? Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Wenn der Verkäufer beispielsweise Konkurs geht oder das Geld anderweitig verwendet, ist es fast unmöglich, das Geld zurückzuerhalten. Eine Möglichkeit wäre, die Anzahlung auf ein Sperrkonto bei einer Bank oder bei einem Notar zu überweisen. So müssten beide Parteien zustimmen, um das Geld auszulösen. Oft machen Verkäufer aber bei solchen Vorschlägen nicht mit. Besonders, wenn sie kein Problem haben, andere Käufer zu finden. Letztlich bleibt nur der gesunde Menschenverstand. Schauen Sie sich den Verkäufer gut an, recherchieren Sie über ihn und verlangen Sie Referenzen. Grosse und bekannte Generalunternehmungen können es sich aus Imagegründen nicht leisten, Käufer übers Ohr zu hauen. Bei unbekannten Partnern, über die Sie kaum Informationen finden, sollten Sie vorsichtig sein.

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