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Tipps zu Auswahl und Honorar des Architekten

Ob Neubau, Umbau oder eine Hauserweiterung: Um passende Ideen zu entwerfen, die Planung zu strukturieren und die Ausführung zu organisieren, lohnt sich ein Architekturmandat. Worauf bei der Suche nach Fachleuten und der Leistungshonorierung zu achten ist.

Wer mit einem Architekten zusammenarbeitet, hat bei der Wahl der Fachperson und des Honorierungsmodells ein paar Regeln zu beachten.
Wer mit einem Architekten zusammenarbeitet, hat bei der Wahl der Fachperson und des Honorierungsmodells ein paar Regeln zu beachten.

Architekturwettbewerbe sind ein beliebtes Mittel, um bei grossen Bauaufgaben unter mehreren Vorschlägen etwas Passendes aussuchen zu können. Ist der beste Vorschlag gekürt, werden damit auch die beteiligten Planer – Architekten, Ingenieure und Landschaftsarchitekten – ausgewählt. Bei kleinen Wohnbauvorhaben sind solche Auswahl- und Bewerbungsverfahren eher selten; bisweilen lädt ein privater Bauherr jedoch eine begrenzte Auswahl an Architekten ein, eine grobe Projektskizze abzugeben. Für ein solches Vorgehen ist aber zu empfehlen: Zum einen sind Branchenregeln einzuhalten, die der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) in seinem Normenwerk festschreibt. Zum anderen soll die Entscheidung nachvollziehbar begründet sein. Und für die Teilnehmer ist ein Unkostenbeitrag in Aussicht zu stellen.

Wer sich – wie für Einfamilienhäuser üblich – dagegen zu einem Direktauftrag entschliesst, kann trotzdem auswählen. Erstellen Sie zuerst das Wunschprogramm, das unter anderem die funktionalen, ästhetischen, räumlichen, ökologischen und finanziellen Präferenzen enthalten soll. Nehmen Sie sich danach Zeit, mehrere Fachpersonen anhand deren Leistungsausweis beurteilen und vergleichen zu können. Da die Architektin oder der Architekt zu einem vertrauensvollen Partner für einen langen Bauprozess wird, ist auf folgende Auswahlkriterien zu achten:

  • Können Referenzobjekte angegeben werden, die mit dem erwünschten Gebäude vergleichbar sind?
  • Haben Sie mit diesen Referenzkunden gesprochen?
  • Sind Sie ein typischer Kunde für das angefragte Architekturbüro?
  • Haben Sie das Architekturbüro im Betreibungsregister geprüft?
  • Wurde das Architekturbüro in Fachzeitschriften erwähnt (für Neu- oder Umbauten)?
  • Geht der Architekt auf Ihre Anliegen ein und haben Sie den Eindruck, dass dieselbe Sprache gesprochen wird?
  • Hat das Architekturbüro bei Unternehmern und Handwerkern einen guten Ruf?
  • Fragen Sie Bauherren aus Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis, ob sie mit ihrem Architekten zufrieden waren (kam es zu Kosten- oder Terminüberschreitungen, existieren bauliche Mängel?
  • Hält der Architekt den Kostenvoranschlag ein?
  • Besitzt der Architekt Erfahrung im nachhaltigen und / oder energieeffizienten Bauen?
  • Liegt das Architekturbüro in der Nähe Ihres Standorts oder hat der Architekt einen weiten Anfahrtsweg?
  • Ist der Architekt bereit, allenfalls mit einem General- oder Totalunternehmer zusammen zu arbeiten?

Architektenvertrag und Honorar

Auch für kleinere Vorhaben soll nicht nur vorzeitig abgeklärt werden, welche Qualitäten beim Hausbau wichtig sind; ebenso sind Offerten einzuholen, wie viel eine Planerleistung insgesamt kosten wird. In der Branche haben sich einige wenige Honorierungsmodelle etabliert. Rechtlich sind sie dem OR unterstellt und im Rahmen eines Werkvertrags verbindlich festzusetzen. Ist der Architekt SIA-Mitglied, wird in der Regel nach SIA-Norm 102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» abgerechnet. Dabei umfasst das Honorar einen Prozentsatz der gesamten Bausumme – abhängig von der Phase des Prozesses und der Arbeitsgattung liegt das Spektrum zwischen 10 und 20 Prozent. Die Berechnungsmodelle sind jedoch nicht verbindlich, sondern als Empfehlung zu verstehen.

Leistungen unterschiedlich gewichtet

Das Vergütungsmodell basiert auf der Annahme, dass zwischen den Baukosten eines Objekts und dem Zeitaufwand des Planers ein Zusammenhang besteht. Zur Berechnung beigezogen werden zudem standardisierte Phasen wie Projektierung, Ausschreibung und Realisierung, um die sich der Architekt zu kümmern hat. Sind weitergehende Anforderungen zu erfüllen, wie eine strategische Planung oder vertiefende Vorstudien, sind diese nach effektivem Zeitaufwand zu honorieren.

Die verschiedenen Leistungsphasen sind:

  • Vorprojektphase
  • Projektphase
  • Vorbereitung der Ausführung
  • Ausführungsphase
  • Abschlussphase

Eine Vorprojektphase beinhaltet Problemanalyse, Studium von Lösungsmöglichkeiten sowie eine Grobschätzung der Baukosten und Termine; dafür sind knapp 10 % des Gesamthonorars üblich. Die Projektierungsphase erfordert in der Regel etwas mehr als einen Drittel des Gesamtaufwands. Die Ausführungsphase hingegen beansprucht meistens den grössten Rechnungsanteil; wobei die Leistungen dafür definitive Ausführungspläne, das Ausstellen von Unternehmer- und Lieferantenverträgen, die gestalterische Leitung sowie die Bauleitung umfassen. Eine Abschlussphase wird mit knapp 5 % gewichtet. Dieses Vorgehen erlaubt einerseits eine detaillierte Aufschlüsselung der zu erbringenden Leistungen. Gleichzeitig bestimmt dieser Schlüssel den Rahmen, damit ein Architekt eine Anzahlung für erbrachte Leistungen bereits vor Projektabschluss in Rechnung stellen darf.

Wahl zwischen Pauschale und nach Aufwand

Wo möglich und sinnvoll sollte die Bauherrschaft auf Grundlage der obigen Berechnungen mit dem Architekten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein pauschal vereinbarter Betrag gewährt in Bezug auf die Kosten in jedem Fall eine grössere Planungssicherheit. Wichtig dabei ist, dass die Bauherrschaft keine nachträglichen Änderungswünsche vorbringt.

Ergänzend dazu wird oftmals nach Aufwand abgerechnet, wobei hierfür die Arbeitsstunden und der Einsatz von Technik gezählt werden. Das Einholen einer Offerte im Voraus ist zu empfehlen.

Ein Planungsprozess ist oftmals mit Unwägbarkeiten verbunden. Änderungen können Mehrkosten zur Folge haben, wofür zusätzlich auch der Architekt – je nach vertraglicher Vereinbarung – ein zusätzliches Planungshonorar in Rechnung stellen darf. Deshalb ist auch bei Pauschalhonoraren die Abgeltung möglicher Mehrkosten vorgängig zu vereinbaren.

Es lohnt sich daher zusammen mit dem Architekten genau zu definieren, welche Leistungen mehrkostenberechtigt sind, ob beispielsweise der Einbau eines teureren Geschirrspülers als ursprünglich vorgesehen der Bausumme zugeschlagen wird – und insofern honorarberechtigt wäre.

Wann beginnt ein Auftrag?

Auch lohnt es sich zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu definieren, in welchem rechtlichen Verhältnis Bauherrschaft und Architekt zueinander stehen. Sollte ein Projekt nicht zur Ausführung gelangen, für das der Architekt aber bereits bestimmte Vorleistungen ohne Vertrag erbracht hat, können daraus Forderungen entstehen, die sich mit einer von vornherein geklärten Rechtslage verhindern liessen.

Das Verhältnis zwischen Bauherrschaft und Architekt ist ein Vertrauensverhältnis. Je klarer Auftrag und Abrechnung definiert sind, umso besser lässt sich auf den Zweck der Zusammenarbeit konzentrieren: den Neubau, Umbau oder die Erweiterung eines Wohnhauses.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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