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Bauen am Hang: Das müssen Sie wissen

Der unverbaubare Ausblick ist ein Traum für Immobilienbesitzer. Entsprechend begehrt sind Grundstücke am Hang. Damit die Projektierung davon nicht in Schieflage gerät, ist eine sorgfältige Planung notwendig.

 In hügeligem Gebiet muss die Hanglage der Gebäude in Betracht gezogen werden
Ein unverbaubarer Ausblick ist der Traum fast jeden Immobilienbesitzers.

Die bauliche Verdichtung des Siedlungsraums ist das Gebot der Stunde. Die Möglichkeiten für neue Wohnhäuser, Reihenhaus-Siedlungen oder Einfamilienhäuser sind deshalb begrenzt. Grundstücke und Häuser in Hanglage bleiben trotzdem beliebt; sie schonen meistens einfach bewirtschaftbares Kulturland und erlauben eine Aussicht mit viel Sonne und Licht. Kein Wunder, dass sich Bauherren diesen Traum weiterhin erfüllen wollen. Doch es gibt dabei auch Hürden zu überwinden.

Bodenbeschaffenheit untersuchen

Bei der Planung und dem Bau von Häusern am Hang sind einige Punkte zu beachten. Nicht jedes steile Grundstück eignet sich zur Bebauung. Eine vorgängige Untersuchung des Untergrunds durch einen Geologen zeigt an, ob davon abzuraten ist. Wasserdruck oder Fels können das bereit gestellte Budget allenfalls schnell in Schieflage bringen. Ein häufiges Problem entsteht, wenn Oberflächen- bzw. Schichtenwasser die Aussenseite des Kellers oder des Untergeschosses nässt. Dagegen lässt sich eine Drainage zur Ableitung des talwärts drückenden Wassers einplanen. Die Untersuchung erhebt neben dem Wasservorkommen auch Tragfähigkeit und generelle Beschaffenheit des Bodens.

Zusätzlich liefert das geologische Gutachten konkrete Hinweise für die Anforderungen an eine Hangabstützung. Was bei einer Immobilie in Hanglage auf jeden Fall zu beachten ist: Gutachten zum Baugrund oder der aufwändigere Material- und Gerätetransport können Mehrkosten verursachen.

Gefahrenkarte beachten

Bei der Ausscheidung von Bauzonen sind die Gemeinden verpflichtet, mögliche Naturgefahren abzuschätzen und im Eventualfall ein Bauverbot festzusetzen. An Hanglagen kann jedoch der Abfluss von Oberflächenwasser nach einem starken Regenereignis zur zusätzlichen Bedrohung des Siedlungsraums werden, wenn Wasser nicht versickert, sondern über offenes Gelände abfliesst. Der Bund hat deshalb die Erkenntnisse frühere Schadensereignisse für den gesamten Siedlungsraum der Schweiz ausgewertet und daraus eine Gefährdungskarte «Oberflächenabfluss» erstellt. Diese kann online abgerufen werden, aber hat keine Rechtsverbindlichkeit.

Gestalterische Chancen

Nicht nur die Beschaffenheit des Grundstücks in Hanglage ist massgeblich, es ist vor allem auch dessen Lage. So ist bei einem Nordhang zu beachten, dass der Standort im Winter lange Zeit im Schatten liegt. Hingegen bietet ein Südhang viel Sonne pur gleichzeitigem Schutz vor Wind und Wetter aus Norden. Aber auch der Bau an einem Ost- und Westhang ist dank Sonnenaufgang oder Sonnenuntergang eine interessante Option. Was sich in Anbetracht der Herausforderungen eines Eigenheims am Hang lohnt, ist der Beizug eines Architekten. Denn das Bauen in Hanglage birgt auch gestalterischen Spielraum. Zu berücksichtigen ist etwa die Erschliessung des Grundstücks: Erfolgt diese von oben oder von unten? Kann dafür die der Sonne abgewandte Seite genutzt werden, wodurch Autoabstellplatz, Garage oder Eingangsbereich den attraktiveren Räumen nicht den Sonnenplatz stehlen?

Generell soll sich das Haus dem Gelände anpassen und nicht umgekehrt. So lassen sich beispielsweise Wohnebenen versetzen oder in Split-Level-Bauweise jeweils Halbgeschosse realisieren.

Talseitig bieten sich Wohn- und Essbereich mit grossen Fensterflächen an, die das Sonnenlicht und die Wärme bis tief in die Räume leiten lässt. Auch der Aussenbereich bietet infolge der Hanglage besondere Gestaltungsmöglichkeiten, sei es mit einer terrassenförmigen Anordnung mehrerer Ebenen und abgestufter Verbindungswege. 

  • Artikel von:
  • hausinfo
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