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Do-it-yourself: Sicherer Umgang mit Elektrizität

Versierte Heimwerker können durchaus Leuchten oder Schalter auswechseln, ohne gleich den Elektriker rufen zu müssen. Im Umgang mit Elektrizität ist aber Vorsicht geboten.

Unisolierte Kabel sind gefährlich: so geht der sichere Umgang mit Elektrizität
(pg) Elektrische Hausinstallationen werden in der Schweiz mit einer Spannung von 230 Volt betrieben. Insofern bergen alle Arbeiten im Zusammenhang mit elektrischen Installationen ein potenzielles Risiko – denn jede elektrische Spannung, die an einen lebenden Organismus gelangt, kann zu Gesundheitsstörungen bis hin zum Tod führen. Zudem herrscht bei unsachgemässem Umgang ein erhöhtes Brandrisiko. In der Schweiz sind daher besondere Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben, ausserdem gelten strenge Regeln, wer überhaupt in welchen Bereichen Installationsarbeiten ausführen darf.

Bei allen Arbeiten an elektrischen Anlagen ist die ausführende Person für die Einhaltung der gültigen Bestimmungen verantwortlich. Ziehen Sie eine Fachperson bei, wenn Sie sich über die korrekte Ausführung nicht sicher sind. Im Zweifel Hände weg von Elektroinstallationen!

Zu beachten

  • Arbeiten Sie nie an Geräten oder Installationen, die unter Spannung stehen. Bei elektrischen Geräten den Stecker ziehen, vor Arbeiten an Installationen die Sicherung für den entsprechenden Stromkreis abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern. Bei Schraubsicherungen die Sicherung am besten mit zum Arbeitsort nehmen.
  • Vor Arbeitsbeginn muss unbedingt gemessen werden, ob der Stromkreis tatsächlich spannungsfrei ist. Dazu nutzen Sie am besten einen Duspol oder ein Multimeter. Phasenprüfer können falsche positive Ergebnisse liefern.
  • Nur mit dem passenden Werkzeug ist sicheres Arbeiten mit Elektroinstallationen möglich. Es sollte ausschliesslich mit isolierten Werkzeugen gearbeitet werden, um auch bei unvorhergesehenen Fehlern vor der elektrischen Spannung geschützt zu sein.
  • Falls ein Unfall mit einem elektrischen Gerät oder einer elektrischen Anlage geschieht, wird derjenige zur Verantwortung gezogen, der zuletzt daran gearbeitet hat, ausserdem kann der Versicherungsschutz entfallen.
  • Ganz besondere Sorgfalt ist bei der Installation in Feuchträumen und im Aussenbereich erforderlich, da hier besondere Bestimmungen in Hinblick auf Geräte und Leitungen gelten.

Gesetzliche Bestimmungen

Welche Elektroinstallationsarbeiten Laien ausführen dürfen, ist in der Niederspannungs- Installationsverordnung NIV vom 7. November 2001 festgelegt:

Auslegung der Vorschriften

Arbeiten an Installationen dürften nur in selbstbewohnten Wohn- und zugehörigen Nebenräumen vorgenommen werden. Die Nennspannung darf 230 Volt nicht überschreiten.

Diese Arbeiten dürfen ausgeführt werden

Nach einem Verbraucher-Überstromunterbrecher (Sicherung oder Leitungsschutzschalter) und zusätzlich geschützt mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) von maximal 30 mA Nennauslösestrom: Installationen an einphasigen Lampen- und Steckdosen-Stromkreisen

Erstellte Installationen müssen danach von einer fachkundigen Person (dipl. Elektroinstallateur) oder einem Kontrollberechtigten (Elektro-Kontrolleur) kontrolliert und von diesem dem kontrollpflichtigen EW mittels speziellen Formularen gemeldet werden. Die Aufwendungen für Schlusskontrolle und Meldung ans EW sind vom Ersteller zu bezahlen.

Diese Arbeiten sind nicht meldepflichtig

Nach einem Verbraucher-Überstromunterbrecher (Sicherung oder Leistungsschutzschalter ohne zusätzlichen Fehlerstromschutzschalter / FI-Schalter): Montieren und demontieren von Beleuchtungskörpern und zugehörigen Schaltern.

Für Installationen im Freien, Garagen, Nassräumen und Bauernhöfen gelten spezielle Vorschriften. Diese Installationen dürfen nur von einer Fachperson ausgeführt werden.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto