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Förderbeiträge: Unterstützung für energetische Verbesserungen

Kantone, Gemeinden und lokale Energieversorgungsunternehmen unterstützen eine energieeffiziente Bauweise finanziell. Fördergelder fliessen ebenso für eine erstmalige Installation von erneuerbaren Heizsystemen. So können Sie davon profitieren!

 Förderbeiträge: Geld für energieeffizientes Bauen
Die Kantone leisten Förderbeiträge bei energetischen Gebäudeerneuerungen und für den Ersatz von Öl- oder Elektroheizungen durch erneuerbare Energien.

Die Politik fordert: Um die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes zu erreichen, haben die meisten Kantone ihre gesetzlichen Grundlagen angepasst. Vor allem bezüglich einem Ersatz von Ölheizungen wurden die Vorschriften zuletzt verschärft. Aber die öffentliche Hand fördert auch: Parallel dazu schaffen Bund und Kantone einige finanzielle Anreize, Häuser energieeffizienter zu bauen, energetisch zu sanieren respektive mehr erneuerbare Energien zum Heizen zu verwenden. Beispielhaft dafür steht die nationale Kampagne von EnergieSchweiz: «Erneuerbar heizen» heisst ein beinahe kostenloses, unabhängiges Beratungsangebot für Hauseigentümer:innen, die ihre Optionen bei einem anstehenden Heizungsersatz überprüfen lassen wollen. 

 Der öffentlichen Aufklärung und Unterstützung nicht genug: Um sich vor dem Verkauf oder Erwerb einer Liegenschaft über die energetische Gebäudequalität zu informieren, kann ein Fachgutachten in Form eines Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bestellt werden. Ein Teil des Expertenhonorars wird von vielen Kantonen und Gemeinden finanziell entschädigt. Öffentliche Energieämter verlangen einen solchen Ausweis oft auch, falls gleichzeitig eine Förderung für die Gebäudesanierung beantragt wird. Für eine Förderberechtigung von energetischen Erneuerungen von Bestandsbauten gelten allerdings zusätzliche Vorgaben, die von den Kantonen jeweils eigenständig definiert sind. Die Webseite «Das Gebäudeprogramm» gibt dazu einen guten Überblick. Bisweilen fördern Kantone auch das Realisieren von energetisch vorbildlichen Ersatzneubauten.

Unabhängig davon können Förderbeiträge für Heizsysteme oder Anschlüsse an einen Wärmeverbund beantragt werden, die jeweils erneuerbare Energien beziehen. Deshalb nun der Reihe nach, welche Gesuche an welche öffentlichen Ämter zu stellen respektive welche Bedingungen für einen positiven Bescheid zu erfüllen sind.

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone GEAK 

Welche Hauseigentümer:innen oder angehende Besitzer:innen kennen den wahren Wert der betreffenden Liegenschaft? Die energetische Qualität der Immobilie ist ein wesentlicher Teil davon, umso mehr sie die Höhe der periodischen Energiekosten wesentlich beeinflusst. Ein systematisches und einheitliches Bild darüber lässt sich verschaffen, wenn das Gebäude mit einem Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) bewertet wird. Vergleichbar einer Energieetikette für Elektrogeräte teilt der GEAK die Energieeffizienz und die CO2-Emissionen eines Gebäudes in unterschiedliche Güteklassen von A bis G ein.

Ein Zusatztipp für alle, die mehr wissen wollen: Die Energieexpertise lässt sich zu einer detaillierten Sanierungsempfehlung erweitern. Der sogenannte GEAK Plus beinhaltet einen Bericht, in dem mögliche Verbesserungsmassnahmen und Sanierungsvarianten vorgeschlagen werden. Auch dieses Gutachten wird von vielen Kantonen, zum Beispiel Bern, finanziell unterstützt. Ebenso wie von Kantonalbanken für ein anstehendes Hypothekargeschäft. Vorausgesetzt wird jedoch, dass der GEAK durch eine akkreditierte Fachperson erarbeitet wird. 

Das Gebäudeprogramm

«Das Gebäudeprogramm» ist eine nationale Energieförderinitiative mit dem Zweck, den Energiefussabdruck des Gebäudeparks zu verkleinern. Bund und Kantone teilen sich dabei die Arbeit: Der Bund stellt das Geld zur Verfügung, das aus der CO2-Abgabe für fossile Treib- und Brennstoffe stammt. Jährlich können dadurch jeweils rund 250 Mio. Franken an Fördergeldern ausbezahlt werden. Die Kantone nehmen im Gegenzug die Gesuche für eine energetische Erneuerung von Wohn- und Geschäftshäusern entgegen und zahlen die Förderbeiträge aus. Die Bedingungen dafür sind zum Beispiel Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle, das Dämmen von Dächern und Fassaden oder ein Fensterersatz. Allerdings sind die Vorgaben jeweils kantonal bestimmt. Zudem gilt: Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn bei der jeweiligen kantonalen Energiefachstelle einzureichen.

Auf der Webseite des Gebäudeprogramms sind die kantonalen Fördermassnahmen und realisierte Beispiele dokumentiert.

Kantonale Förderprogramme: erneuerbare Energien im Fokus

Ergänzend dazu leisten die meisten Kantone Förderbeiträge für den Einsatz von erneuerbaren Energien. Mit dieser Unterstützung sollen der Mehraufwand etwa beim Ersatz von fossilen durch ökologische Heizungssysteme teilweise entschädigt werden. Zusätzlich richten kantonale Energiefachstellen Bonusbeiträge für besonders vorbildliche Neubau- oder Sanierungskonzepte sowie für die Zertifizierung nach dem Minergie-Standard aus. Wichtig ist ebenfalls: Fördergesuche werden nur geprüft, wenn die Ausführung noch nicht gestartet ist.

Förderangebote von Gemeinden und Energiewerken

Förderbeiträge für energetisch pionierhafte Bauten und erneuerbare Energien richten bisweilen auch Städte und Gemeinden sowie regionale und lokale Energieversorgungsunternehmen aus. Unabhängige Energieberatungsstellen können über die vielfältigen Fördermassnahmen und Beitragsoptionen orientieren. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich betreiben zudem ein nationales Infoportal energiefranken.ch, das Suchabfragen für alle Gemeinden der Schweiz erlaubt.

Gut zu wissen ist auch: Investitionen für energetische Gebäudesanierungen erlauben oft einen Steuerabzug. Dasselbe gilt auch für Rückbaukosten bei einem Ersatzneubau. Die Abzugsmodalitäten sind kantonal geregelt, weshalb Wegleitungen oder Auskünfte bei den lokalen Steuerämtern einzuholen sind.

Energieförderung im Kanton Bern

Die Laufzeit von kantonalen Energieförderprogrammen ist oft auf eine Budgetperiode beschränkt, weshalb sich die Vorgaben von Jahr zu Jahr ändern können. Eine wichtige Empfehlung für Hausbesitzer:innen lautet deshalb: sich frühzeitig und wiederholt über den aktuellen Stand informieren. Der Kanton Bern hat seinen Förderleitfaden jüngst per Anfang 2023 aktualisiert. Demnach wird der Ersatz von Öl- oder Elektroheizungen durch CO2-arme Alternativen wie Wärmepumpen, Holzheizungen oder einen Fernwärmeanschluss unterstützt. Die Förderbeiträge sind abhängig von der Leistung und der Variante des neuen Heizsystems; für kleine Wohnhäuser können zum Beispiel Beträge von mindestens 4'500 Franken beantragt werden.

Finanziell gefördert wird ebenfalls die Realisierung von Plusenergiebauten, Neubauten oder Ersatzneubauten mit Standard Minergie-A oder Minergie-P respektive eine Gebäudesanierung gemäss GEAK-Effizienzklasse A oder B. Wird nur die Gebäudetechnik verbessert, hält das kantonale Förderprogramm weitere Offerten bereit. Bei den erneuerbaren Energie werden folgende Massnahmen gefördert:

  • Thermische Solaranlagen 
  • Ersatz von Elektroheizungen 
  • Wärmeerzeugung mit Holz 
  • Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung 
  • Ladestationen für die Elektromobilität.

Aktuelle Informationen zu den Förderangeboten im Kanton Bern sind auf weu.be.ch erhältlich.

Energieförderung im Kanton Zürich

Auch der Kanton Zürich hat sein Förderprogramm per 2023 aktualisiert. Finanziell unterstützt werden energetische Verbesserungen an einzelnen Bauteilen ebenso wie Gesamterneuerungen, die die Vorgaben des Minergiestandards erfüllen. Ausserdem sind folgende Fördermassnahmen in Kraft:

  • Impulsberatung für EnergieSchweiz-Kampagne «erneuerbar heizen»
  • Analyse für GEAK-Plus-Beratungsbericht  
  • Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz
  • Thermische Solaranlage

Die Fördermassnahmen des Kantons Zürich sind auf folgender Webseite einsehbar: energiefoerderung.zh.ch

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