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Förderbeiträge für Solaranlagen

Solaranlagen, die Wärme erzeugen, werden vor allem von Kantonen und Gemeinden finanziell gefördert. Bei Photovoltaikanlagen ist die finanzielle Unterstützung national geregelt. Gemeinsam ist die Praxis, die Investitionskosten zu vergüten.

Eine Solaranlage auf dem Dach bringt Förderbeiträge
Der Bau von Solaranlagen wird weiterhin gefördert.

Wer auf dem Dach oder an der Fassade eines Gebäudes selbst Solarstrom erzeugen will, kann eine schweizweit einheitliche Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (PV) beantragen. Die Ostschweizer Kantone Schaffhausen und Thurgau unterstützen zusätzlich den Einbau eines Batteriespeichers finanziell.

Einmalvergütung nach Grösse der PV-Anlage

Der Bund unterstützt die Installation von Photovoltaikanlagen an Gebäuden. Die Einmalvergütung der Investitionskosten ist das Hauptförderprinzip für PV-Anlagen:

  • Anlagen bis 100 kW profitieren von der Einmalvergütung für kleine Anlagen (KLEIV). Eine Anmeldung erfolgt in der Regel nach Inbetriebnahme; die Wartezeit für neuangemeldete Anlagen beträgt wenige Monate. Für das laufende Jahr werden vollständige Unterlagen jeweils bis Ende Oktober entgegengenommen. Im letzten Jahr haben 29'000 Kleinanlagen von der Vergütung profitiert.
  • Betreiber von Grossanlagen ab 100 kW können die Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) beantragen. Auch hier wird eine Zusicherung des Beitrags innerhalb weniger Monate versprochen. Das Bundesamt für Energie empfiehlt, die Gesuchsunterlagen jeweils vor Ende Oktober einzureichen. Für 2023 stellt der Bund rund 600 Millionen Franken für die Vergütung von kleinen und grossen Anlagen bereit.
  • Für Betreiber von Grossanlagen ab 150 kW hat der Bund per 2023 ein Auktionssystem eingeführt. Solche Anlagen erzeugen dezentral Strom für den externen Bezug und ohne Eigenverbrauch.

Vergütungsansätze für kleine PV-Anlagen

Die Höhe der Vergütung für kleine PV-Anlagen, mit einer Leistung unter 100 kW, richtet sich nach mehreren Kritieren. Neben der Leistung werden die Installationsart und neuerdings der Neigungswinkel honoriert: Integrierte PV-Fassaden erhalten eine höhere Investitionsgutschrift als Dachanlagen. Ungeachtet davon werden keine Abzüge für selbst verbrauchten Eigenstrom vorgenommen. Betreiber von PV-Kleinanlagen können auf www.pronovo.ch den Tarifrechner für die Einmalvergütung nutzen. Der durchschnittliche Förderbeitrag pro Kilowatt beträgt etwa 450 Franken. Der Maximalbetrag liegt jedoch bei 30 % der gesamten Investitionskosten. Auf der Webseite von Pronovo kann eine erste Schätzung des Förderbeitrags getroffen werden.

Im Kanton Thurgau haben Gebäudebesitzer eine weitere Förderoption: Der Solarstrom-Pool Thurgau nimmt Gesuche für Kleinanlagen zwischen 10 und 30 kW-Leistung entgegen. Anträge sind vor Baubeginn zu stellen.

Photovoltaik und Wärmepumpe als Kombination

Dass der Wechsel eines fossilen Wärmeerzeugers zu einer effizienteren Lösung mit Förderbeiträgen bedacht wird, erleichtert häufig den Entscheid für eine Photovoltaikanlage. So bilden eine Wärmepumpe kombiniert mit einer stromerzeugenden PV-Anlage ein nachhaltiges und emissionsarmes, lokales Heizsystem. Voneinander unabhängig können in einem solchen Fall die Förderanträge für den Einbau einer Wärmepumpe an die kantonale Energiefachstelle und für PV-Anlagen bei der nationalen Agentur pronovo eingereicht werden.

Thermische Solaranlagen

Mit Ausnahme von Zug und St. Gallen fördern alle Kantone eine Eigenerzeugung von Solarwärme; eine Vielzahl an Gemeinden unterstützt den Einbau von Sonnenkollektoren ebenfalls. Das unter den Kantonen harmonisierte Fördermodell (HFM) sieht einen Förderbeitrag vor, der sich abhängig von der installierten Nennleistung bemisst. Die Rücksprache bei den zuständigen Fachstellen und Bauämtern schafft frühzeitige Klarheit. Als Grundbedingung für Förderbeiträge wird generell ein Qualitätsnachweis der installierten Anlage verlangt. Die entsprechenden Kollektoren sind auf der Webseite www.kollektorliste.ch aufgeführt.

Darüber hinaus bietet das Infoportal energiefranken.ch für jede Gemeinde in der Schweiz, ob auch regionale Energieversorgungsunternehmen den Einbau von thermischen Solaranlagen fördern. Mehr unter www.energiefranken.ch. Die meisten Kantone erlauben zudem, die Kosten für eine Installation von thermischen Solaranlagen als Unterhaltsbeitrag von der Liegenschaftssteuer abzuziehen. 

Steuerliche Abzüge bei Investitionskosten

Betreiber von solarthermischen Anlagen profitieren in fast allen Kantonen von steuerlichen Abzügen bei den Investitionskosten. EnergieSchweiz nennt hierfür eine Ersparnis von rund 20 Prozent der Investitionskosten bei den Steuern im selben Jahr der Anlageninstallation. Bei der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen sind sich die Kantone allerdings nicht einig: Einige gehen nach dem Netto-Prinzip vor und belasten nur diejenigen Erträge, die als Überschüsse in das öffentliche Netz abgegeben werden. Andere Kantone berechnen die Bruttoproduktion als Grundlage für eine Zusatzbesteuerung dieses Einkommens. Zu empfehlen ist deshalb, sich frühzeitig beim kantonalen Steueramt über die jeweilige Praxis zu informieren.

Förderung von Solarthermie durch die Kantone

Kanton Förderbedingungen
Bern Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen. Förderbeitrag: 1'200 Fr. + 500 Fr./kW Nennleistung
Luzern Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Kollektoranlage. Förderbeitrag: 4'000 Fr. + 1'000 Fr./kW Nennleistung
Basel-Stadt Der Kanton unterstützt Neuanlagen und Anlagenerweiterungen auf bestehenden Gebäuden mit einer Nennleistung von 2 kW, welche nicht zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht installiert werden. Grundbeitrag pro Neuanlage: 2‘500 Fr. Zusatzbeitrag für Röhrenkollektoren: 800 Fr. / kW
Thurgau Förderberechtigt sind thermische Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden, bei Neuinstallation und Ersatz. Fixer Förderbeitrag: für Ein- und Zweifamilienhäuser: 1500 Fr. (Für MFH: 3000 Fr.) Förderberechtigt sind stationäre Batteriespeicher für Solarstromanlagen. Förderbeitrag: 1'500 Fr. + 150 Fr./kW Nennleistung
Zürich Gefördert wird der Einbau einer neuen thermischen Solaranlage bei Bauten mit einer nicht-fossilen Heizung. Grundbeitrag pro Neuanlage: 2'000 Fr. Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag: 500 Fr./kW
Quelle: Förderprogramm der jeweiligen Kantone

Häufige Fragen

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