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Strikte Abgasnormen für Holzfeuerungen

Die Feinstaubbelastung betrifft städtische Quartiere ebenso wie ländliche Gegenden. Deshalb haben kleine und grosse Holzfeuerungen strenge Abgasvorschriften einzuhalten. Zudem wird die Feuerungskontrolle weiter verfeinert.

Um eine zu starke Luftbelastung zu verhindern gibt es strikte Abgasnormen für Holzfeuerungen
Die Feinstaubbelastung betrifft städtische Quartiere ebenso wie ländliche Gegenden.
Im Sommer wird wegen Waldbrandgefahr bisweilen davor gewarnt, im Freien ein Feuer zu entfachen. Derweil ist im Winter aus Rücksicht auf die belastete Atemluft oft angezeigt, Holz nur kontrolliert und mit modernster Technik zu verfeuern. Gemäss der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, beco, bilden kleine Russpartikel nämlich «das Hauptproblem für den Vollzug der Luftreinhal­tung». Sowohl in der Berner Innenstadt als auch im Oberland werden die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) in der Luft seit Jahren übertroffen. Fachleute gehen davon aus, das bis zu einem Fünftel der Mikropartikel durch das Verfeuern von Holz entsteht. Feinstaub wird vom Menschen eingeatmet und bleibt in der Lunge. Daher kann er Krebs erregen und zu Erkrankungen der Atemwege führen. Für eine ökologische Holzheizung sind Abgasnormen daher zum wichtigen Qualitätskriterium geworden.

Gütesiegel für Hersteller

Die Hersteller neuer Feuerungsanlagen sind tatsächlich hohen Auflagen unterworfen. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes erhielt am 1. Juni 2018 eine Revision. Dadurch erfolgt eine Angleichung der schweizerischen Vorschriften zum Inverkehrbringen von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen an die geltenden Europäischen Vorschriften.  Der Branchenverband Holzenergie Schweiz hat auf freiwilliger Basis ein Bewertungssystem mit Gütesiegel eingeführt, mit dem Holzöfen und -heizkessel für den Wohnbereich ausgezeichnet werden, wenn sie weniger Schadstoffe ausstossen als gesetzlich verlangt. Eine aktualisierte Liste der zertifizierten Fabrikate ist auf der Verbandswebseite abrufbar.  Anlagen, die mit dem Minergie-Modul «Holzheizungen respektive Wohnraumfeuerungen» angeboten werden, halten die gesetzlichen Abgasnormen ebenfalls ein.

Abfälle verbrennen verboten

Um aber auch den Ausstoss des bestehenden Anlagenparks zu verbessern, wurde in den letzten Jahren ein effizientes Kontrollsystem aufgezogen. Allgemein wird darauf geachtet, dass in den vielen kleinen Holzfeuerungen und Cheminées nur trockenes und unbehandeltes Holz verbrannt wird. Strikte untersagt ist beispielsweise das thermische Entsorgen von Abfällen.Vor wenigen Jahren hat der Kanton Bern zusätzlich die Kontrollpflicht für kleine Holzheizungsanlagen festgesetzt. Speziell ausgebildete und bei der Gemeinde angemeldete Kaminfeger führen diese Feuerungskontrolle regelmässig aus.

Visuelle Feuerungskontrolle

Die Kontrollpraxis stützt sich auf eine pragmatische Methode: Kaminfeger respektive Feuerungskontrolleure sind dazu angehalten, den Feuerraum sowie die Asche auf mögliche Rückstände visuell zu überprüfen. Dieses Vorgehen wird inzwischen von vielen Kantonen angewandt. Im Kanton Bern müssen derweil die Beanstandungen rapportiert und im Wiederholungsfall der Gemeinde gemeldet werden. Bei Verdacht auf unerlaubtes Verbrennen von Abfällen dürfen Laboranalysen veranlasst werden. Gegebenenfalls kann es zu Ermahnungen oder sogar zur Bestrafung der Hausbesitzer kommen.

Gemäss kantonaler Volkswirtschaftsdirektion beco soll die Feuerungskontrolle allerdings nicht nur der Ermittlungsarbeit dienen. Vielmehr wird von den Gemeinden verlangt, den Kontrollbesuch mit einer Fachberatung zu kombinieren. Das Thema: «Wie wird ein Feuer entfacht, ohne allzu viel Feinstaub zu verursachen.»

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  • hausinfo
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